Frage an Gert Winkelmeier von Joschi T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Winkelmeier,
in Rheinland-Pfalz soll demnächst ein Informationsfreiheitsgesetz auf den Weg gebracht werden. Auf Bundesebene gibt es ja bereits seit einiger Zeit ein solches Gesetz. Wissen Sie als Abgeordneter schon Näheres, ob und wenn ja wie dieses
Gesetz sich auswirkt?
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Sehr geehrter Herr Thiel,
da ich mich schon seit langem für das Informationsfreiheitsgesetz eingesetzt habe, bin ich erleichtert, dass auch Rheinland-Pfalz endlich zu einer solchen Entscheidung aufrafft. Das kann ich vom Grundsatz her nur begrüßen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen freie Einsicht in alle Bereiche des Verwaltungshandelns erhalten, und nicht nur dann, wenn ihre eigenen Rechte betroffen sind.
Im vergangenen Monat hat der Bundesbeauftragte für Datenschutz den ersten Tätigkeitsbericht zum Bundesgesetz übergeben, das im Januar 2006 in Kraft getreten ist. Auf Bundesebene ist der Erfolg dieses Gesetzes anscheinend von der einzelnen Behörde abhängig, das Innenministerium beispielsweise scheint sich recht auskunftsfreudig zu zeigen, während beispielsweise ein "herausragender Fall" der Auskunftsverweigerung dem Bundesverkehrsministerium anzukreiden ist.
Zwischen 4.000 und 5.000 Anfragen hat es in den beiden Jahren 2006 und 2007 gegeben, aber anscheinend ist die Zahl der Anträge derzeit rückläufig. Für das Jahr 2006 existiert auch bereits eine Zahl zu den Konflikten: In 318 Fällen haben sich unzufriedene Bürgerinnen und Bürger abschließend an den Bundesdatenschutzbeauftragten gewandt. Es ging so wohl um verschleppte Bearbeitung als auch um Verweigerung. Für genaue Zahlen möchte ich Sie gerne auf die Internetseite des Datenschutzbeauftragten hinweisen: www.bfdi.bund.de
Mein Fazit aus diesem ersten Tätigkeitsbericht ist nicht wirklich eindeutig. Auf jeden Fall halte ich daran fest, dass wir dieses Gesetz brauchen -- selbstverständlich auch eines in Rheinland-Pfalz. Aber es ist anscheinend noch etwas früh, um eine umfassende Bewertung abzugeben, dafür muss die Praxis noch über einen längeren Zeitraum beobachtet werden. In ein zwei Jahren lässt sich vielleicht konkret sagen, wo das Informationsfreiheitsgesetz nachgebessert werden muss.
In der Hoffnung, Ihre Frage in Ihrem Sinne beantwortet zu haben
Gert Winkelmeier