Frage an Gert Winkelmeier von Andreas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Winkelmeier,
ich habe irgendwo gelesen, dass auch Sie sich an der Massenklage gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht beteiligen. Ein wenig verwundert es mich, dass (auch andere) Politiker diesen Weg wählen. Sollten Sie nicht eigentlich ausreichend Möglichkeiten haben, Ihre Meinung im Bundestag zu verteten? Auf Ihre Antwort bin ich sehr gespannt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas schlüter
Sehr geehrter Herr Schlüter,
es ist richtig, dass auch ich zu den mehr als 34.000 Menschen in diesem Land gehöre, die vor dem Verfassungsgericht gegen die „Vorratsdatenspeicherung“ klagen. Und es stimmt auch, dass dies auch andere Mitglieder des Deutschen Bundestages tun – unter anderen zwei Vizepräsidenten.
Daran lässt sich vielleicht erkennen, wie kontrovers die Debatte zum Thema ist, die wir im Übrigen auch im Parlament geführt haben. Es gibt, was den Datenschutz angeht, sehr unterschiedliche Positionen. Die Grenze verläuft in diesem Fall relativ genau an der Trennlinie Regierung/Opposition. Die Abgeordneten der Regierungsfraktionen haben das Gesetz in namentlicher Abstimmung durchgestimmt – es gab nur wenige Ausnahmen – und die großen Bedenken von Datenschützern und Verfassungsrechtlern dabei nicht beachtet. Dabei sind wir als Gesetzgeber verpflichtet, stets das Grundgesetz im Auge zu haben, wenn es um den Erlass neuer Regelungen geht. So steht es in Artikel 20 Absatz 3.
Sieht man sich an, wie viele Gesetze das Bundesverfassungsgericht in letzter Zeit beanstandet hat – Lauschangriff, Luftsicherheit, Onlinedurchsuchung etc. – wird deutlich, dass die Sorgfalt vehement nachgelassen hat, spätestens seit dem Start der Großen Koalition, falls es sich nicht gar um Absicht handelt. Aussagen des sächsischen Innenministers, man solle bei der Gesetzgebung nicht immer auf die Verfassung schielen, sondern auch mal Grenzen austesten, legen dies nahe.
Umso wichtiger ist es jetzt für die Opposition, auch andere Wege zu gehen, um der erdrückenden Mehrheit von Union und SPD ihre Fehler nachzuweisen. Deshalb klage auch ich gegen das Gesetz zur „Vorratsdatenspeicherung“.
In der Hoffnung, Ihnen meine Motivation verständlich gemacht zu haben,
verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Gert Winkelmeier