Frage an Gerold Reichenbach von Norman K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Reichenbach,
im März 2007 hatte ich sie per Mail gebeten, sich für eine Novellierung des Rettungsassistentengesetzes einzusetzen. Sie hatten mir damals in ihrer Antwort versprochen, das zu tun.
Im Dezember 2007 stand ein Antrag der FDP zur Abstimmung, in dem eine Novellierung des Rettungsassistentengesetzes gefordert wurde. Dieser Antrag wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD abgelehnt!
Auch mit Ihrer Stimme?
Wenn ja: Ist das nicht auch Wortbruch - um mal das inoffizielle Wort des Jahres in Hessen zu benutzen?
Können Hilfsorganisationen, Feuerwehren, Gewerkschaft ver.di, Berufsverbände, Notärztevereinigungen, die für Rettungsdienst zuständigen Landesministerien, die sich alle seit vielen Jahren für eine Novellierung des Rettungsassistentengesetzes einsetzen, darauf hoffen, dass Sie bei der nächsten Abstimmung für eine Novellierung stimmen werden?
Wie stehen Sie dazu, dass die Novellierung des Rettungsassistentengesetzes jetzt vom Bundesgesundheitsministerium durch langwierige Anhörungen verzögert wird, obwohl es umfangreiche Vorarbeiten seitens der beteiligten Verbände gibt und weitgehende Einigkeit über die wesentlichen Elemente einer Neuregelung besteht (siehe dazu die Stellungnahme der Ständigen Konferenz für den Rettungsdienst)?
Freundliche Grüße
Norman Kalteyer
Sehr geehrter Herr Kalteyer,
vielen Dank für Ihre Frage bei www.abgeordnetenwatch.de vom 23. Dezember 2008.
Ich habe Verständnis für Ihr Drängen. Auch halte ich eine Gesetzesnovelle weiter für dringend notwendig. Sie muss den Veränderungen Rechnung tragen. Da stehe ich zu meiner Aussage. Der Antrag der FDP war leider unzureichend, darum stimmte die SPD-Fraktion in Absprache mit dem Koalitionspartner dagegen. Auch der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat in seiner 43. Sitzung am 24. Oktober 2007 mit der gleichen Begründung empfohlen, den Antrag abzulehnen.
In der Anhörung zum besagten Thema am 24. Oktober 2007 gehörten, unter anderem die Dauer der Ausbildung, das Verhältnis von theoretischer und praktischer Ausbildung, die Abgrenzung der Kompetenzen, die im Antrag der Fraktion der FDP fast nicht angesprochene Finanzierung, die Berufsbezeichnung sowie die notwendigen Übergangsvorschriften zu den noch zu klärenden Punkten.
Auch muss mit den Ländern dazu noch Einigung erzielt werden. Die SPD-Fraktion fordert die Einsetzung einer Arbeitsgruppe, die ein ausgereiftes und schlüssiges Gesetz ausarbeiten soll.
Dem unzureichenden Antrag der FDP zuzustimmen wäre aufgrund der inhaltlichen Schwächen auch in Ihrem Interesse nicht dienlich. Die Notwendigkeit der Novellierung des Rettungsassistentengesetzes ist grundsätzlich zu unterstützen. Wir blockieren auch nicht den Fortgang, haben aber bislang mit dem Koalitionspartner noch kein Einvernehmen erzielen können. Die Umsetzung hängt auch immer von politischen Mehrheiten ab.
Mit freundlichen Grüßen
Gerold Reichenbach, MdB