Frage an Gerold Reichenbach von Brigitte L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Reichenbach,
Mietnomaden !!!!!
Wieso muß eigentlich bei solchen Leuten ein monatelange Rechtsweg beschritten und eingehalten werden, bis man sein Eigentum zurückbekommt ?
Mietausfall, Schäden, Verwahrlosung in der Wohnung.... all dies wird im Sinne des "Mieters" wohl als "Kavaliersdelikt" angesehen, denn diese Leute genießen den vollen Mieterrechtsschutz. (Aber wehe, wenn der Vermieter sein Recht will ...)
Wer hilft eigentlich uns Vermietern, ohne dass Anwälte, Gerichte, Gerichtsvollzieher
von unserem Schaden monatelang noch profitieren ???
Solche Kriminellen genießen alle Rechte der Welt treten aber die Rechte anderer mit Füßen.
Sozialstaat hin, Sozialstaat her, hier läuft doch etwas total schief !!!
Und durch die ausführliche Berichterstattung in den Medien, wird der eine oder andere noch dazu ermutigt, sich so zu verhalten.
Und eigentlich gibt es viele Gewinner und nur einen Verlierer: der Vermieter.
Was gedenken Sie dagegen zu tun ?
Danke
mfG
Brigitte Lange
Sehr geehrte Frau Lange,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21. August 2005 zum Thema „Mietnomaden“. Es ist nicht zu leugnen, dass offenbar immer mehr Vermieter mit zahlungsunfähigen oder zahlungsunwilligen Mietern konfrontiert werden. Die so genannten „Mietnomaden“ haben zwar noch nicht den Eingang in den aktuellen Duden gefunden, aber in der Lebenswirklichkeit nimmt diese Form der Kriminalität, wie Sie sie schildern, zu.
Ich möchte dazu erstmal einiges klarstellen: Das geltende Recht bietet den Vermieterinnen und Vermietern Schutz. Bei Zahlungsverzug des Mieters gibt es beispielsweise das Recht zur fristlosen Kündigung und auch gegebenenfalls Schadenseratzansprüche. Außerdem macht sich ein Einmietbetrüger, also derjenige, der in eine Wohnung einzieht, ohne jemals Miete zahlen zu wollen, natürlich auch handfest strafbar. Nicht zu leugnen ist, dass eine Kündigung mit anschließendem Räumungsverfahren langwierig und für den Vermieter auch kostenintensiv sein kann. Und nicht immer besteht die Chance, diese Kosten beim Mieter beizutreiben.
Ich denke, hier ist es wichtig zu beobachten, ob es sich bei den Problemen um Einzelfälle handelt, oder ob sich hier ein echter „Trend“ abzeichnet. Wichtig finde ich weiter, dass auch die Vermieter solchen Betrugsfällen nach Möglichkeit vorbeugen. Der Vermieter hat aber bisher schon Möglichkeiten, um sich vor Mietnomaden zu schützen: Vor Vertragsabschluss kann er sich genaue Informationen über die Mietinteressenten einholen Er hat das Recht sich mindestens drei Gehaltsabrechnungen sowie eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des vorherigen Vermieters vorlegen zu lassen. Wird hochwertiger Wohnraum vermietet, sollte man als zusätzliche Sicherheit eine Schufa Selbstauskunft verlangen.
Bei aller grundsätzlichen Bereitschaft, über die Erforderlichkeit von Reformen nachzudenken, möchte ich aber doch zu bedenken geben, dass unser Mietrecht niemals einseitig die Vermieterinteressen in den Blick nehmen kann. Der Schutzgedanke zugunsten der Mieter – die ja zum Glück zum allergrößten Teil keine Betrüger, sondern vertragstreu sind – wird aus verfassungsrechtlichen Gründen immer Teil des Mietrechts sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Gerold Reichenbach