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Gerold Reichenbach
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Frage von Christa W. •

Frage an Gerold Reichenbach von Christa W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Reichenbach,

Beschäftigtendatenschutzgesetz oder doch eher Beschäftigtenausforschungserlaubnisgesetz ?
Diesem Entwurf kann ein SPD-Abgeordneter nicht zustimmen-oder?

Ist es aus Ihrer Sicht richtig,dass

durch § 32c Abs. 3 Nr. 2 Arbeitgebern die Möglichkeit eingeräumt würde, ärztliche Untersuchungen durchführen zu können, wenn eine Versetzung geplant ist?
Wäre dies nicht die Lizenz für Arbeitgeber, eine Beförderung vom Gesundheitszustand abhängig zu machen?

" Der Entwurf des Beschäftigtendatenschutzgesetzes beinhaltet eine Fülle weiterer Regelungen, durch die die Erhebungs-, Verarbeitungs- und Nutzungsbefugnisse von Arbeitgebern auf Kosten der Beschäftigten massiv ausgeweitet werden.
Im Ergebnis verschlechtert er die datenschutzrechtliche Situation von Beschäftigten grundlegend und erheblich. Der Gesetzentwurf verdient den Namen "Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes" nicht . Der Schutz der Beschäftigtendaten tritt in diesem Entwurf hinter bisherige Regelungen zurück. Richtiger wäre wohl der Name "Beschäftigtenausforschungserlaubnisgesetz".

Dieser Meinung des Direktors und Leiters der Europäischen Akademie der Arbeit der Universität Frankfurt am Main, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft
Herrn Prof. Dr. Peter Wedde schließe ich mich an und bitte Sie, diesem Gesetz nicht zuzustimmen.

Das Gesetz ist eine Mogelpackung!

Welche Rechte von Beschäftigten werden nach Ihrer Meinung durch diesen Entwurf geschützt?
Warum dieser Schnellschuss?

Mit freundlichen Grüßen
Christa Wiese

Portrait von Gerold Reichenbach
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Wiese,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de vom 15.01.2013.
Hierauf möchte ich gerne antworten:

Lassen Sie mich zunächst festhalten, dass ich mich als Berichterstatter für den Beschäftigtendatenschutz freue, dass Sie sich gegen den von der schwarz-gelben Koalition vorgelegten Gesetzentwurf mit den nunmehr vorgelegten Änderungen im Beschäftigtendatenschutz wenden.

Nachdem die Koalition das Thema in der 3. KW auf die Tagesordnung gesetzt hatte, wurde es aufgrund des öffentlichen Protestes wieder abgesetzt. Sie SPD-Bundestagsfraktion hat gemeinsam mit Gewerkschaften sowie Betriebs- und Personalräten darauf hingewirkt, dass sich die Koalition diesem Druck nicht entziehen und das Gesetz nicht in aller Windeseile durchpeitschen konnte.

Leider haben CDU/CSU und FDP aber offensichtlich das Thema undbedingt für sich entdeckt und wollen es auch auf Kosten der Beschäftigten durchboxen. Sie haben den Gesetzentwurf deshalb erneut auf die Tagesordnung im Innenausschuss und im Plenum in der nächsten Sitzungswoche gesetzt. Auch hiergegen wenden wir uns mit vollen Kräften und werden dafür kämpfen, dass das Thema wieder von der Tagesordnung verschwindet.
In so kurzer Zeit darf und kann ein so wichtiges Gesetzgebungsverfahren nicht einfach beschlossen werden, schon gar nicht, wenn man sich eineinhalb Jahre lang nicht mit dem Thema befasst hat und nun Änderungsvorschläge vorlegt, die lediglich ein paar wenige kosmetische Änderungen mit sich bringen. Diese Änderungsvorschläge werden dann auch noch als Wohltat für die Beschäftigten und den Schutz ihrer Daten verkauft. Das ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat aus den vorgenannten Gründen auch eigene Änderungsanträge zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgelegt sowie klare Forderungen in einem eigenen Antrag gestellt (Bundestagsdrucksache 17/7176).

Die Gründe, warum wir den Gesetzentwurf insgesamt ablehnen, können Sie unserer Fraktionsseite unter http://www.spdfraktion.de/themen/arbeitgeberschutz-statt-arbeitnehmerdatenschutz
.
Zu Ihrem Hinweis konkret auf § 32c Abs. 3 Nr. 2 GE kann ich Ihnen mitteilen, dass sich dieser unmittelbar auf § 32 a Abs. 1 und 2 bezieht, wonach zwar grundsätzlich weitere Voraussetzungen vorliegen müssen. Insgesamt halten wir aber diese Formulierungen für zu unbestimmt und zu weitgehend, so dass wir hier auch eine Missbrauchsgefahr durch Arbeitgeber sehen im Rahmen von Beförderungen sehen. Insbesondere ältere Arbeitnehmer könnten unter dem Beförderungs- oder Versetzungsvorwand so aussortiert werden.
Wir bitten Sie, auch weiterhin dafür zu kämpfen, dass dieser Gesetzentwurf nicht kommt. Jeder Brief, jede Email, jeder sonstige Protest gegenüber den Regierungsfraktionen hilft uns dabei!

Mit freundlichen Grüßen

Gerold Reichenbach, MdB