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Gerold Reichenbach
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Frage von Birgit R. •

Frage an Gerold Reichenbach von Birgit R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Reichenbach,

seit 11 Jahren pflege ich meine Mutter zu Hause. Jedes Jahr muss ich ein Medikament mehr bezahlen, welches die Krankenkasse nicht mehr übernimmt. Meine Mutter ist bei der Deutschen BKK versichert. Seit 2 Jahren benötigt sie einen Katheter, der jeden Monat steril gewechselt werden muss. Dazu benötigt man unter anderem ein Katheter-Legeset, nach Vorschrift des Robert-Koch-Instituts. Vom Sanitätshaus bekam ich jetzt eine Rechnung, da die Krankenkasse das Legeset seit Januar nicht mehr als Pflegehilfsmittel akzeptiert, was mir bzw. meiner Mutter nicht mitgeteilt wurde. Nach meiner telefonischen Nachfrage wurde mir erklärt, als Set wird es nicht mehr bezahlt, nur noch wenn ich die 6Teile die zum Set gehören einzeln bestelle, dann wäre es wieder ein Pflegehilfsmittel. Wo bleibt da die Logik? Vom Sanitätshaus erfuhr ich, dass bei Einzelbestellung die Packungsgröße viel zu groß für eine Einzelperson ist und auch teurer wäre als das komplette Set. Außerdem könnte auch nicht alles einzeln bestellt werden, was mir auch der Pflegedienst bestätigte. Außer der Deutschen BKK wäre nur noch die DAK die es auch nicht mehr bezahlen will.
Ab Oktober muss meine Mutter die 9 Euro zusätzlich nicht mehr bezahlen, nun versuchen sie es auf anderem Wege - das Legeset kostet bei meinem Sanitätshaus 4,30 Euro und ich nehme an, dass die Kasse bei einem niedrigen Preis keine Gegenwehr erwartet. Ich finde aber, es ist eine Frechheit, zumal alte Pflegepersonen sich nicht wehren können und für manchen 5 Euro viel ist, bei einer kleinen Rente.
Können Sie mir helfen oder an wen muss ich mich wenden?

Mit freundlichen Grüßen
Birgit Ryschka

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Ryschka,

vielen Dank für Ihr Schreiben über ageordnetenwatch.de, indem Sie von ihren Erfahrungen mit der Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln berichten. Laut Sozialgestezbuch gilt, dass Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zu den Kosten der Pflegehilfsmittel mit Ausnahme der Pflegehilfsmittel nach Absatz 2 eine Zuzahlung von zehn vom Hundert, höchstens jedoch 25 Euro je Pflegehilfsmittel an die abgebende Stelle zu leisten haben.

Die Kosten für diese Hilfsmittel kann die gesetzliche Krankenversicherung nur dann übernehmen, wenn sie ärztlich verordnet worden sind und die Krankenkasse die Abgabe des veordneten Hilfsmittels genehmigt hat. Liegt diese vor, dürfen Versicherte nur die Anbieter von Hilfsmitteln nutzen, mit denen die Krankenkasse auch einen Vertrag geschlossen hat. Eine Orientierung bietet das "Hilfsmittelverzeichnis" des GKV-Spitzenverbandes. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist im Regelfall nur möglich, wenn die Hilfsmittel dort aufgeführt sind.

Versorgungssets werden in der Produktgruppe für Hilfsmittel nicht aufgeführt. Eine Kostenübernahme ist aber nur möglich, wenn auch die Einzelteile des Sets im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind. Nicht gelistete Teile des Sets können nicht zu Lasten der GKV verordnet werden. Hintergrund ist, dass in diesen Sets auch Gegenstände enthalten sein können, die der ärztlichen Leistung zuzuordnen sind, z.B. Tupfer oder Handschuhe. Aus der Regelung im Hilfsmittelverzeichnis geht aber nicht hervor, dass die Teile des Sets einzeln bestellt werden müssen. Lediglich für die Abrechnung gegenüber der Krankenkasse sind die einzelnen Nummern anzugeben.

Wahrscheinlich ist in dem Set, das Sie bisher verwendet haben, eine Komponente enthalten, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt ist. Aus diesem Grund kann ich Ihnen nur empfehlen, sich an den verordnenden Arzt und ggf. noch einmal schriftlich an die Krankenkasse zu wenden. Ansonsten müssen sie auf ein Set ausweichen, dessen Einzelteile sämtlich im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sind. Dazu sollte Sie sich von ihrer Krankenkasse beraten lassen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Recherche weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen,

Gerold Reichenbach