Frage an Gerold Reichenbach von Barbara U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Reichenbach
Herzlichen Dank für diese ausführliche und informative Antwort.
Wie viele Abgeordnete müssen eigentlich bei einer solchen Abstimmung anwesend sein, damit diese rechtskräftig wird?
In einem anderen Fall wurde eine Abstimmung verschoben, weil das Parlament nicht beschlusssfähig war und es waren deutlich mehr Mitglieder im Plenarsaal zu sehen als bei dieser, wo es um das Meldewesen ging.
Sehr geehrte Frau Uduwerella,
wie in meiner Antwort auf Ihr vorheriges Schreiben bereits erwähnt, hätte ein Anzweifeln der Abstimmung zum Hammelsprung geführt. Auch wenn dabei weniger als die Hälfte der Abstimmenden anwesend gewesen wären, hätte die Beendigung der Sitzung erst beim nächsten Tagesordnungspunkt gegolten.
Das Verfahren, dass Abstimmungen auch bei wenigen anwesenden Abgeordneten nach Fraktionen gewertet werden können, wenn dies nicht vor der Abstimmung angezweifelt wird, ist durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch so bestätigt. Würde jedes Mal eine beschlussfähige Anzahl an Abgeordneten gefordert, könnte der Bundestag kaum rund 1000 Gesetze und Gesetzesänderungen pro Legislatur bearbeiten. Das gängige Verfahren ist auch in einem Artikel der Süddeutschen Zeitung recht gut erklärt. Den Artikel finden Sie hier:
http://www.sueddeutsche.de/politik/posse-um-meldegesetz-so-schauen-sie-dem-gesetzgeber-auf-die-finger-1.1409476.
Das Problem ist, dass die Bürger nur wenig von der funktionierenden „Maschine Bundestag“ mitbekommen. Gemeldet wird selten was funktioniert, sondern meist, was nicht klappt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen,
Gerold Reichenbach, MdB