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Gerold Reichenbach
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Frage von Christian Clemens W. •

Frage an Gerold Reichenbach von Christian Clemens W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Reichenbach,

ich richte diese Frage im besonderen auch an Sie in Ihrer Funktion eines aktiven Mitgliedes der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft.

Nach über einem Jahrzehnt aktiv erworbener Erfahrungen im Rahmen online geführter Diskussionen begrüße ich ausdrücklich die Etablierung von Institutionen wie denen der E-Petition des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages und des assoziierten Diskussions-Forums sowie von "Adhocracy".

Der politische Diskurs und die demokratische Teilhabe ist, damit beschäftigt sich die Kommission eingehend, einem grundlegenden Wandel unterworfen. Die sich durch das Internet und andere digitale Medien ergebenden Möglichkeiten verheißen mannigfaltige, neuartige Strukturen politischer Partizipation und Kommunikation. Die diesbezüglich grundlegenden Weichenstellungen haben einen eminent richtungsweisenden Charakter in bezug auf die Etablierung einer damit assoziierten demokratischen Wirklichkeit. Die demokratische Verantwortung der Enquete-Kommission ist somit in Hinblick auf ihre die Zukunft entscheidend mitgestaltende Einflußnahme kaum hoch genug einzuschätzen. Ich möchte, u.a. auch vor dem Hintergrund der jüngst gemachten und beobachteten Erfahrungen, diese Frage auf nur einen Teilaspekt fokussieren: Die Moderation des Forums des Petitionsausschusses setzt die Richtlinien des Forums um. Hierzu gehört z.B. die Löschung von Beiträgen, die "in keinem sachlichem Zusammenhang zum Anliegen der Petition" stehen. Hierbei zeigte sich, welch unruhestiftendes und diskussionsbeeinflussendes Potential diesem Vorgehen innewohnt. Entsprechend habe ich das Thema "Qualitätssicherung auf dem Gebiet der Moderation" gestartet. Ein analoger "thread" ist in Adhocracy unter "Netzwerkbefähigung der Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter" zu finden. Mich würde interessieren, welche Stellung Sie persönlich zu dieser Thematik beziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Christian C. Werth

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Werth,

vielen Dank für Ihr Schreiben bezüglich der Qualitätssicherung der Moderation von Online-Foren wie dem Forum zu E-Petitionen des Petitionsausschusses (epetitionen.bundestag.de) oder auch Adhocracy.

Es freut mich als stellvertretenden Vorsitzenden der Enquete Kommission Internet und Digitale Gesellschaft sowie als seit Jahrzehnten ehrenamtlich Aktiven, dass Online-Beteiligungsformen immer mehr Bürgerinnen und Bürger dazu bewegen, sich aktiv in die öffentliche Diskussion und damit auch in politische Prozesse einzubringen. Ebenso wie Sie sehe ich hier durch das Internet große Potentiale, die genutzt werden müssen. Gerade aus diesem Grund ist es auch so wichtig, die Regeln für die Kommunikation auf den entsprechenden Plattformen so offen wie möglich zu gestalten und Restriktionen auf ein nachvollziehbares, notwendiges Minimum zu begrenzen. Dies betrifft also, wie Sie es auch schon nannten, die Qualitätssicherung durch Moderation. Natürlich stellt sich hierbei die Frage, wie der Qualität der Moderation selbst gesichert wird.

Nach Rücksprache mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Petitionsausschuss möchte ich Ihnen diesbezüglich Folgendes mitteilen:

Gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) hat jeder das Recht, seine Meinung frei zu äußern, ohne dass eine Zensur stattfindet. Dies gilt selbstverständlich auch für die Diskussionsforen auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages. Das Recht der freien Meinungsäußerung findet seine Schranken in den Regelungen zu den öffentlichen Petitionen, die auf der Internetseite epetitionen.bundestag.de zu finden sind und derer Kenntnis jede/r NutzerIn bestätigt.

Für Diskussionsbeiträge zu einer öffentlichen Petition sowie deren Mitzeichnungen gelten sinngemäß dieselben Anforderungen wie für die Petition (vgl. Ziffern 2 bis 4 der Richtlinie über die Behandlung von öffentlichen Petitionen
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=policy ). Beiträge, die diese Anforderungen nicht erfüllen oder in keinem sachlichen Zusammenhang mit der Petition stehen, werden von der Web-Seite entfernt und als "wegen Regelverstoßes gelöscht" kenntlich gemacht. Auch der maximale Umfang von Diskussionsbeiträgen ist technisch vorgegeben. Ebenfalls von der Web-Seite entfernt werden Beiträge, deren Zuordnung zum angegebenen Verfasser Zweifeln unterliegt. Während der Mitzeichnungsfrist können die Mitzeichnungsliste oder das Diskussionsforum vorzeitig geschlossen werden, wenn eine sachliche Diskussion nicht mehr gewährleistet ist oder Löschungen von Beiträgen wegen Regelverstoßes in beachtlichem Umfange notwendig werden. Im Übrigen haben sich die Mitglieder des Petitionsausschusses darauf verständigt, den sprachlichen Ausdruck der Nutzer einem strengeren Bewertungsmaßstab zu unterziehen. Insoweit werden künftig alle Aussagen, die sich einer der Würde des Parlamentes nicht angemessenen Sprache bedienen, aus den Diskussionsforen entfernt.

Die Moderatorinnen und Moderatoren bewerten die Beiträge der Nutzerinnen und Nutzer nach bestem Wissen und Gewissen. Dennoch steht es jeder/m NutzerIn von epetitionen.bundestag.de frei, sich an ein oder mehrere Mitglieder des Petitionsausschusses zu wenden, um zum Beispiel die Löschung eines Beitrags zu reklamieren. Dies ist aus meiner Sicht besonders wichtig, da so auch die Moderation einer gewissen Kontrolle unterliegt. Im Namen der SPD-Bundestagsfraktion versichere ich Ihnen, dass jedem solchen Hinweis nachgegangen wird.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Wenn Sie weitere Frage zu dem Thema haben, können Sie sich gerne jederzeit an mich oder aber an die Mitglieder des Petitionsausschusses wenden.

Mit freundlichen Grüßen,

Gerold Reichenbach, MdB