Frage an Gerold Reichenbach von Harry W. bezüglich Senioren
Ich habe 2002 einen RV-Rente-Plus (Riester-Rente) bei der Wiesbadener VB abgeschlossen. Seit 2.2011 bin ich in Rente. Am 1.3.2011 hatte ich ein Vermögen über 15.800 Euro auf dem Konto. Bis zu 30 % des geförderten Kapitals sowie das nicht geförderte Kapital kann zulagenunschädlich ausgezahlt werden. Nach Abzug dieser beiden Positionen verbleibt mir eine Summe von 8.600 Euro für die monatliche Verrentung.
Eine Mitarbeiterin der VB sagte mir, dass dies in etwa eine monatliche Rente von 10 Euro entspricht!
Warum gibt es keine Regelung für ein Mindestansparkapital oder eine Mindestrente ab der es sinnvoll ist, eine monatliche Rente auszuzahlen? So könnte z.B. das angesparte Vermögen ab 30.000 Euro oder eine Rente von 50 Euro zu einer mtl. Verrentung führen! Der Verwaltungsakt könnte damit für alle Beteiligten erheblich reduziert werden!
Sehr geehrter Herr Wegner,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema „Senioren“ und „Riester-Rente“.
Bei einem Kapital von 8600 Euro erscheint mir eine Verrentung von 10 Euro als deutlich zu niedrig. Selbst wenn man Zins- und Zinseszinseffekte nicht berücksichtigen würde, würde dieser Betrag für 860 Monate reichen. Umgerechnet wären das 72 Jahre; die Rentenzahlung wäre dann auf das Erreichen des 137. Lebensjahres kalkuliert. Insofern könnte eine erneute Rücksprache mit Ihrem/r SachbearbeiterIn bei der Wiesbadener VB sinnvoll sein.
Der entscheidende Punkt scheint mir aber zu sein, dass es sich bei der Auszahlung von bis zu 30% des angesparten Altersvorsorgevermögens um eine sogenannte „Kann“- Regelung handelt. Auch unter sozialpolitischen Gesichtspunkten -„Riester- Rente“ zum Ausgleich geringer ansteigender Renten- erscheint mir dies nicht sinnvoll. Sie müssen sich die 30% nicht auszahlen lassen, was zu einem entsprechend höheren Kapital bei der Berechnung der monatlichen Verrentung führen würde.
Zu Ihrer Frage, warum es keine Regelung für ein Mindestansparkapital gibt bzw. eine Mindestrente, ab der es sinnvoll wäre, eine monatliche Rente auszuzahlen. Würde man einen Mindestbetrag setzen, der zur Verrentung notwendig ist, bedeutete dies entweder, dass entsprechend mehr Beiträge in der Erwerbsphase aufgebracht werden müssten oder, dass bei einem höheren monatlichen Betrag die Bezugsdauer reduziert werden müsste. Das würde wiederum bedeuten, dass ein Leistungsbezug erst später möglich wäre.
Eine Festsetzung von Mindestansparkapital oder die Einführung einer Mindestrente, ab der erst eine monatliche Rente ausgezahlt wird, ist somit nicht geeignet, Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Vielmehr ist die momentane Regelung geeignet, sich an den finanziellen Gegebenheiten des Einzelnen zu orientieren. Sicherlich sollte bereits bei der Erstberatung darauf hingewiesen werden, bei welchem Kapital welche Verrentung herauskommen würde. Dies bedarf aber keiner weiteren Regelung, sondern sollte eine Selbstverständlichkeit bei der Beratung sein.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort weiter helfen konnte. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an mein Berliner Büro unter gerold.reichenbach@bundestag.de.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Gerold Reichenbach
MdB