Frage an Gerold Reichenbach von Gisbert M. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Reichenbach,
als der Winter mit seltener Härte sich darbot, stellte sich mir die Frage, wie das Wild unser heimischen Wälder bei diesen Schneehöhen und tiefen Temperatuen überlebt. Befragte Jäger gaben mir zur Antwort, daß in Hessen Wildfütterungen gesetzlich verboten sind. Das kann doch nicht wahr sein. Könnten Sie mir ganz kurz erklären, welche absurden Hintergründe hier zum Tragen kamen.
Hochachtungsvoll,
G. Mulach
Sehr geehrter Herr Mulach,
Fragen, welche wie die Ihre Wildfütterungen betreffen, sind zunächst einmal Landessache und fallen damit nicht in die Zuständigkeit des Bundes. Bestimmungen zu Wildfütterungen in Hessen finden Sie im Hessischen Jagdgesetz (HJagdG), welches im Internet unter folgendem Link abrufbar ist:
Wildfütterungen sind allgemein umstritten. Forstwissenschaftler und Naturschützer wenden ein, dass speziell durch Winterfütterungen die natürliche Auslese unterbunden und der Wildbestand unnatürlich hochgehalten würde. Dies sei lediglich im Interesse der Jagd, die so hohe Abschusszahlen erhalte. Vom Wildbestand her führe dies nur dazu, dass die Qualität des Bestandes sinke, weil auch schwache Tiere überlebten. Sie verweisen darauf, dass in vielen Regionen wesentlich stärkere und längere Winter herrschten und dort ohne Wildfütterung die Wildbestände stabil und gesund seien.
Aktuell ist der Wildbestand in Deutschland allgemein zu hoch, sodass durch Wildverbiss Schäden insbesondere an Bäumen, gerade an jüngeren Gewächsen, entstehen. Dies ist einerseits ein Punkt, der für die Fütterung von Wild im Winter sprechen würde, andererseits verstärkt es auf lange Sicht nur das Problem, da die Wildbestände so kontinuierlich wachsen würden. Aus diesem Grund werden Wildfütterungen häufig verboten. Allerdings muss darauf verwiesen werden, dass Kirrungen, also das Streuen von Eicheln, Kastanien u.Ä., generell zulässig sind.
Mit freundlichen Grüßen