Frage an Gerold Reichenbach von Peter A. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Reichenbach
Ich bin nun seit dem 01.06.2010 Rentner ! Leider bin ich sehr bestürtzt darüber, wie man aus einem gut Verdienenden LH-Angestellten einen Menschen um sein Lebenswerk bringt. Ich habe mit Lehre 48 Jahre durchgehend gearbeitet. Wenn man sagt, ich muss 45 Jahre gearbeitet haben um die volle Rente zu erhalten, dann liege ich also 3 Jahre darüber!! Trotzdem werde ich um meine Rente betrogen, nur weil ich für jüngere Leute platz gemacht habe.
Meine Frage lautet:
Weshalb wird einem Geld abgezogen (von der Grundrente sowie von der Betriebsrente / VBL), obwohl ich 48 Jahre voll gearbeitet habe??
Dies ist eine ungeheure Ungerechtigkeit gegenüber meiner Lebensleistung!!!! Ich habe jeden Monat sehr viel auf mein Rentenkonto eingezahlt ..... nun, nachdem ich den Bescheid erhalten hatte, bin ich sehr enttäuscht !!!! Übrig geblieben ist von allem 1.240,-- EUR!!!! Von der VBL gibt es eine monatliche "Spende" von 114,-- EUR und von LH etwa gleich viel!!!!! Auf Grund dieser Mitteilungen musste ich fluchtartig im April meine schöne Wohnung mit meiner jüngsten Tochter verlassen und in eine "etwas billigere Wohnung ziehen. Ich erlebe durch den Rentenbeginn einen furchtbaren sozialen Absturz, der mich an den Rand einer Katastrophe bringt!!!! Dass ich von meiner Rente einen Krankenversicherungsbeitrag zahlen muss, OK!! Dass mir aber durch eine Scheidung und vor allem durch das Freimachen meines Arbeitsplatzes für einen jungen Menschen so eine Strafe durch Entzug von Rentengeld widerfahren wird, das leuchtet mir nicht ein und ist auf Grund der 48 Jahre auch nicht gerechtfertigt!!!!!
Ich bitte Sie deshalb um eine Stellungnahme, warum man so bestraft wird, obwohl man einem jungen Menschen dafür eine Arbeitschance eröffnet ???!!!!!!!
Vielen Dank und schöe Grüße
Peter ANDERS
Sehr geehrter Herr A.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über Abgeordnetenwatch.de. Entschuldigen Sie bitte meine verspätete Antwort.
Leider kann ich aus Ihrer Nachricht nicht entnehmen, was Sie damit meinen, dass Sie „für jüngere Leute Platz gemacht haben“ und deshalb weniger Rente erhalten.
Sofern Sie nun in Rente aufgrund einer Altersteilzeitregelung gegangen sind, dienen die Abschläge dazu, um die längere Rentenlaufzeit, die durch einen früheren Rentenzugang entstehen, auszugleichen. Dies liegt daran, dass die Rente eine Versicherungsleistung ist, so dass für alle Versicherten die Leistungen den Beiträgen entsprechen sollten. Sofern Sie davon ausgehen, dass ein abschlagsfreier Rentenzugang nach 45 Versicherungsjahren garantiert ist, muss ich hier widersprechen. Es gibt nur - seit der beschlossenen Anhebung der Regelaltersgrenze - die Regelung, dass es bei den Versicherten, die 45 Versicherungsjahre aufweisen, bei der Regelaltersgrenze von 65 Jahren bleibt.
Der andere Punkt ist, dass aufgrund Ihrer Scheidung ein Versorgungsausgleich stattfand, bei dem die Rentenanwartschaften beider Ehepartner, die während der gemeinsamen Ehe erworben wurden, auf beide Partner hälftig verteilt werden. Das heißt, Ihre geschiedene Frau erhält einen Teil Ihrer erworbenen Rentenanwartschaften mit Renteneintritt ausgezahlt, wenn Sie während der gemeinsamen Ehe weniger Rentenanwartschaften erworben hat - also quasi weniger gearbeitet und weniger in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Dieser Versorgungs- oder Lastenausgleich entspricht dem Solidarprinzip der Ehe, wenn eben ein Partner (mehr) Anwartschaften aufgrund Berufstätigkeit erwirbt als der andere, weil dieser z. B. zu Hause bleibt wegen der Kindererziehung, in Teilzeit arbeitet oder einer geringer bezahlten Tätigkeit nachgeht.
Mit freundlichen Grüßen
Gerold Reichenbach, MdB