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Gerold Reichenbach
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Frage von Norman K. •

Frage an Gerold Reichenbach von Norman K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Reichenbach,

Über 20 Jahre nach dem Inkrafttreten des Rettungsassistentengesetzes ist es mehr als an der Zeit, die Ausbildung des Rettungsfachpersonals den gestiegenen Anforderungen und veränderten Rahmenbedingungen in der präklinischen Versorgung anzupassen. Die Bundesfachkommission Rettungsdienst der Gewerkschaft ver.di fordert deshalb – im Einklang mit vielen anderen Fachleuten für den Bereich Rettungsdienst - eine grundlegende und zügige Novellierung des Berufszulassungsgesetzes.

Die Novellierung sollte durch folgende zentrale Merkmale der Ausbildung gekennzeichnet sein:

- Die Ausbildungsdauer beträgt drei statt bisher 2 Jahre. Die Ausbildung orientiert sich an einem eigenständigen Berufsprofil.
- Die praktische Ausbildung findet im Betrieb und in anderen Gesundheitseinrich-tungen wie z.B. Krankenhäusern, statt, die theoretische Ausbildung an berufsbildenden Schulen oder Rettungsdienstschulen
- Der/die Auszubildende schließt einen Ausbildungsvertrag mit einem Rettungsdienstunternehmen ab.
- Die Ausbildung ist für Auszubildenden kostenfrei, es wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt
- Die Ausbildung wird im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf andere Ausbildungen im Gesundheitswesen angerechnet um ein höhere Durchlässigkeit in andere Gesundheitsberufe zu schaffen.
- Die Ausbildung schließt mit der Berufsbezeichnung Rettungssanitäter/in ab, da die Bezeichnung Rettungsassistent fälschlicherweise suggeriert, dass es sich um einen Hilfsberuf handelt.

Unterstützen Sie die Forderungen der Bundesfachkommission Rettungsdienst der Gewerkschaft ver.di und werden Sie sich im Bundestag für eine zügige Novellierung des Rettungsassistentengesetzes in diesem Sinne einsetzen?

Freundliche Grüße

Norman Kalteyer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kalteyer,

vielen Dank für Ihre Nachricht über Abgeordnetenwatch. Entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort.
Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, halte auch ich eine Novellierung des Rettungsassistengesetzes für unerlässlich, um die Ausbildung an die gestiegenen Anforderungen und neuen Rahmenbedingungen, die eine gute gesundheitlichen Versorgung in allen Regionen mit sich bringt, anzupassen.

Zu Zeiten der großen Koalition wurde deshalb unter Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) ein Arbeitskreis gegründet, der sich im Juli 2009 mit verschiedenen Experten zu diesem Thema traf. Dieser Arbeitskreis sollte Eckpunkte für die Novellierung des Gesetzes erarbeiten. Mangels Unterstützung des Koalitionspartners CDU/CSU und im Hinblick auf die bevorstehende Wahl im September 2009 wurde das Vorhaben jedoch nicht mehr erfolgreich umgesetzt. Dies bedauere ich sehr.
Nachdem nun das schwarz-gelbe Bündnis an der Regierung in Berlin ist, hege ich ebenfalls wenig Hoffnung auf eine Novellierung. Wie nicht nur dem Koalitionsvertrag zu entnehmen ist, sondern wie der neue Bundesgesundheitsminister sich stets in den Medien zeigt, liegt sein Schwerpunkt allein auf Einführung der unsozialen Kopfpauschale, bei der geringere Einkommen belastet und Großverdiener entlastet werden. Dass eine Novellierung des Rettungsassistentengesetz beabsichtigt ist, ist dem Koalitionsvertrag jedenfalls nicht zu entnehmen.

Die Umsetzung für eine Novellierung hängt - wie Sie wissen - von Mehrheiten ab, die meine Partei derzeit nicht hat. Vielleicht sollten Sie sich mit Ihrem Anliegen an den neuen Bundesgesundheitsminister oder den im Kreis ebenfalls gewählten CDU-Abgeordneten Dr. Franz-Josef Jung wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Gerold Reichenbach, MdB