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Gerold Reichenbach
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Frage von Hildegard G. •

Frage an Gerold Reichenbach von Hildegard G. bezüglich Finanzen

Die Besteuerung der Hunde (in allen Gemeinden unterschiedlich) bedeutet einen Verstoß gegen die Gleichbehandlung!
Die Steuersätze werden von den Kommunen in freier und willkürlicher Selbstentscheidung festgesetzt, wie dies bei keiner anderen Steuerart möglich wäre.

Wussten sie, das die Hundesteuer einst als Luxussteuer vor
200 Jahren in England eingeführt wurde und wegen ihrer unsozialen und ungerechten Wirkung vor langer Zeit wieder abgeschafft wurde.
Das diese Luxussteuer in Deutschland ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Lage der Halter gnadenlos eingezogen wird.
Hinzu kommt die progressive Besteuerung der Halter mehrere Hunde.
Die Hundesteuer wird nur zur Stopfung der Finanzlöcher der Kommunen verwendet.

Durch die Wirtschaftskrise wird für viele Hundehalter die Steuer nicht mehr zahlbar und die Hunde müssen in die schon völlig überfüllten Tierheime abgegeben werden.
Auch ihre Familien leiden, nicht selten alte und einsame Menschen und Kinder.
Viele Hunde aus Tierheimen würden schneller ein neues Zuhause finden, gäbe es nicht die Hundesteuer....
Wann ist endlich Schluss damit?

Vorzüge der Hundehaltung für die Allgemeinheit und auch für die Staatskasse:
1.) Ein Hund fördert die Gesundheit des Menschen
2.) Ein Hund hilft gegen Einsamkeit, besonders bei alten Menschen.
3.) Ein Hund hat therapeutische und soziale Vorzüge für Kinder.
4.) Kosten der Krankenkassen bei Hundehaltern werden verringert.
5.) Hunde schaffen Arbeitsplätze und somit auch Steuereinnahmen in Form von Einkommenssteuern, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer!

Nur wenige Länder haben noch die Hundesteuer : (Deutschland -Österreich - Schweiz - Niederlande)
Nur in den Bundesländern Saarland - Baden Würtemberg - Bremen - Hamburg und Berlin sind die Kommunen dazu verpflichtet Hundehaltung zu besteuern.
In den anderen Bundesländern besteht keine Hundesteuerpflicht!
Einige Städte z.B. in Hessen haben die Hundesteuer inzwischen ganz abgeschafft!
Könnten wir das im Kreis Groß-Gerau nicht auch erreichen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Graf,

vielen Dank für Ihre Nachricht über Abgeordnetenwatch vom 11.04.2010. Ich möchte Ihnen hierauf gerne wie folgt antworten:

Grundsätzlich stimme ich mit Ihnen überein, wenn es um die Vorteile eines Hundes geht - gerade was den Gewinn für ältere, alleinlebende Menschen sowie die therapeutischen Folgen betrifft.

Dennoch stehe ich einer totalen Abschaffung der Hundesteuer skeptisch gegenüber.

Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine kommunale Steuer. Das heißt, es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte staatliche Leistung - also auch keine Pflicht zur Gegenleistung und keine Zweckbindung des Gemeinwesens gegenübersteht und die zwecks Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs ohne Ansehen der Person alle zahlen müssen, die den Tatbestand der Steuerpflicht erfüllen. Kommunal ist die Steuer dann, wenn die Kommunen sie nach dem Grundgesetz erheben dürfen. Die Hundesteuer wird von jeder Kommune (Stadt, Gemeinde) selbst festgelegt. Sicherlich gibt es in Deutschland Kommunen, in denen die Einnahme von Steuern - speziell der Hundesteuer - nicht für den allgemeinen Finanzbedarf erforderlich ist. In Hessen ist mir jedoch hier kein Beispiel bekannt.

Als Bundestagsabgeordneter habe ich insoweit wenig Einfluss darauf, welche kommunale Steuer in welcher Höhe erhoben wird.

Nach Recherche bei der Stadt Riedstadt konnte ich auch herausfinden, dass sich die Höhe der Hundesteuer seit Januar 2008 - also weit vor der Wirtschaftskrise - nicht mehr geändert hat. Von dort wurde mir auch mitgeteilt, dass auch in Zukunft keine Erhöhung der Hundesteuer beabsichtigt ist. Dass die Kommunen versuchen, ihre Finanzlöcher, die durch die Wirtschaftskrise entstanden sind, durch eine Zahlung und Erhöhung der Hundesteuer zu stopfen, sehe ich nicht. Wie ich in Erfahrung bringen konnte, ist die Hundesteuer in den letzten Jahren in den meisten Kommunen im Kreis Groß-Gerau nicht angehoben worden. Ich gehe ebenfalls davon aus, dass die Hundesteuer in der Haushaltsplanung keinen derart starken Posten darstellt, dass sich der Haushalt mit einer Anhebung konsolidieren ließe. Insofern kann ich Ihnen nicht zustimmen.

Gleichfalls muss berücksichtigt werden, dass gerade in vielen Städten und Gemeinden mit den Einnahmen ein Teil der Straßenreinigung und Geländepflege bestritten wird, die auch dadurch notwendig ist, dass entsprechend nicht das immer beseitigt wird, was ein Hund hinterlässt. Außerdem werden in manchen Städten Grünflächen (z. B. Hundeübungsplätze, Hundewiesen in Parks etc.) zur Verfügung gestellt, die ebenfalls gepflegt und instandgehalten werden müssen. Ebenso ist durch die Registrierung des Hundes und das Versehen mit einer Marke, eine genaue Zuordnung - z. B. bei einem Entlaufen - möglich. So können Hunde viel schneller und mit wesentlich weniger Aufwand ihrem Besitzer zugeordnet werden.

Auch bezweifel ich, dass die meisten Tiere in Tierheime kommen, weil ihre Besitzer nicht mehr die Hundesteuer zahlen wollen. Ich denke vielmehr, dass sie dort hinkommen, weil ihre Besitzer das Interesse verlieren bzw. sich nicht mehr um sie kümmern können oder weil sie entlaufen sind und eine Zuordnung - beispielsweise mangels Hundemarke - nicht möglich ist.

Meines Erachtens ist auch die Höhe der Steuer angemessen und nicht überzogen und zahlbar von jedermann. Wenn man die 72 Euro, die derzeit in Riedstadt zu zahlen sind, auf den Monat umrechnet, bleibt ein monatlicher Betrag von 6 Euro.

Mit freundlichen Grüßen

Gerold Reichenbach, MdB