Portrait von Gerold Reichenbach
Gerold Reichenbach
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Gerold Reichenbach zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Gritt S. •

Frage an Gerold Reichenbach von Gritt S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Reichenbach,

Nach den Datenskandalen des letzten Jahres verkündete die Bundesregierung öffentlich das Ziel, den Schutz der Daten von Bürgern und Internetbenutzern zu verbessern und die gesetzlich verankerte Datensparsamkeit endlich zu fördern. Stattdessen legte sie am 14.01.2009 einen Gesetzesentwurf für das "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" vor, der allem was vorher versprochen wurde, komplett widerspricht. Mich beunruhigt das sehr. Ich halte es für absolut unverantwortlich mit einem solchen Gesetz allen Anbietern von Internetdiensten zu erlauben, private Daten über das Surfverhalten und die Internetnutzung der Menschen abzuspeichern und auszuwerten! Von den Missbrauchsrisiken, die daraus entstehen können, möchte ich gar nicht reden. Bereits heute weiß Google wahrscheinlich mehr über mich als meine Freunde. Wenn man Datensammlern nun auch noch das Gesetz an ihre Seite stellt, wird das freie Bewegen im Internet, ohne dass alles was wir lesen, schreiben oder anklicken unbegrenzt und unbefristet gespeichert wird, nicht mehr möglich sein. Alle Profile und Surfprotokolle können dann nicht nur in Datenbanken erfasst, sondern auch ausgewertet und an jeden herausgegeben werden, ohne dass der Nutzer irgendeine Kontrolle darüber hat, was mit seinen Daten geschieht. Damit ist das Persönlichkeitsrecht der Menschen auf informelle Selbstbestimmung, wie es in unseren Grundrechten geregelt ist, stark gefährdet. Ich wüsste gern, was Sie darüber denken und was Sie als Vertreter der Bürger im Bundestag unternehmen werden, damit wir alle das Internet weiterhin ohne verdachtslose Aufzeichnung nutzen können.

Mit freundlichem Gruß
Gritt Schmidt

Portrait von Gerold Reichenbach
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Schmidt,

eine allgemeine Befugnis der Anbieter von Internetdiensten, Daten von Internetnutzern zu speichern und auszuwerten, lehne ich ab. Die in dem Entwurf des "Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" vorgeschlagene Regelung wäre zwar nicht ganz so weit gegangen, weil Sie die Datenverarbeitung nur zum Zwecke der Störungsvermeidung erlaubt hätte. Auch das ist mir aber zu pauschal und zu weit gehend. Deshalb hat die SPD bei den parlamentarischen Beratungen des Gesetzes durchgesetzt, dass dieser Teil des Gesetzes ersatzlos gestrichen wurde. Die von Ihnen angesprochene Regelung gibt es also nicht. Als Reaktion auf die Datenschutzskandale der jüngeren Vergangenheit haben wir übrigens das Bundesdatenschutzgesetz durch zwei Gesetze geändert und Verbesserungen erreicht. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz hat am vergangenen Freitag (4. September 2009) den Entwurf eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes vorgelegt, mit dem wir den Schutz der Daten von Arbeitnehmern sichern wollen.

Mit freundlichen Grüßen
Gerold Reichenbach, MdB