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Gernot Gruber
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Frage von Elisabeth M. •

Frage an Gernot Gruber von Elisabeth M. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Gruber,

wie stehen Sie zu dem Thema "Beitragsgerechtigkeit für Familien" in den Sozialversicherungen.
Stehen Sie dafür ein, dass Familien entlastet werden, wie es das Bundesverfassungsgericht 2001 fordert?

Als Antwort reicht mir ein "ja, ich stehe dafür ein" oder ein "nein, dafür stehe ich nicht".

Hier finden Sie die nähere Erläuterung meines Anliegens:

http://elternklagen.de/

Worum geht es?
Bis heute zahlen 14 Millionen Eltern mit minderjährigen Kindern doppelt in die Sozialversicherungen ein.

2001 hat das Bundesverfassungsgericht im Pflegeversicherungsurteil entschieden, dass Eltern verfassungswidrig belastet werden, weil neben den Geldbeiträgen der gleichwertige Erziehungsbeitrag nicht berücksichtigt wird.

Der Gesetzgeber wurde verpflichtet auch die Kranken- und Rentenversicherung auf die Frage der Familiengerechtigkeit hin zu prüfen. Eine wirkliche Prüfung fand nie statt.

http://elternklagen.de/beitragsgerechtigkeit/vorgeschichte/

Deutlich wird auch das Pflegeversicherungsurteil vom 3. April 2001. Zum ersten Mal beziehen sich die Vorgaben der Bundesverfassungsrichter auf die Höhe der Sozialabgaben, die Eltern monatlich zahlen müssen. Sie stellten klar, dass es verfassungswidrig sei, Eltern und Kinderlose mit gleichhohen Beiträgen zur Pflegeversicherung zu belasten. Denn Eltern zahlten nicht nur finanziell ein, sondern auch generativ: Mit der Erziehung ihrer Kinder garantieren sie das Fortbestehen eines Sozialversicherungssystems, das auf nachwachsende Generationen baut. Der generative Beitrag (Erziehung von Kindern) und der monetäre Beitrag sind gleichwertig.

Das Bundesverfassungsgericht verpflichtete den Gesetzgeber nicht nur, Eltern bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung zu entlasten, sondern auch die anderen Zweige der Sozialversicherung auf Familiengerechtigkeit hin zu überprüfen.

......

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Moll,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die sich stärker auf die Bundespolitik als auf meine Arbeit als Landtagsabgeorneter bezieht.

Die Förderung von Familie, Erziehung, Kinder und Jugendliche ist ein sehr wichtiger Schwerpunkt in der Politik von Bund und Land und erfolgt über vielfältige Maßnahmen:

1. Kinderlose zahlen einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung

2. Ehegatten und Kinder sind in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert und werden auch durch die anderen Beitragszahler und durch stark erhöhte staatliche Zuschüsse unterstützt.

3. Die rot-grüne Bundesregierung hat gerade Familien steuerlich sehr stark entlastet - nach meiner Erinnerung bei der Steuerreform im Jahre 2002, u.a. durch die Erhöhung der Grundfreibeträge und des Kindergelds bzw. der Kinderfreibeträge.

4. Die Hinterbliebenenrentenversorgung für Ehegatten und Kinder wird auch durch die Beiträge von Alleinstehenden finanziert, die i.a. auch steuerlich stärker belastet sind.

5. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse wurden von der Steuer- auf die Sozialversicherungspflicht umgestellt - auch dies hilft die Leistungen für Familien in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zu finanzieren.

6. Die große Koalition im Bund hat die Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei der Rente für Kinder, die bis 1991 geboren worden sind von ein auf zwei Jahre erhöht.

Die grün-rote Landesregierung hat u.a. durch die anteilige Finanzierung der Schulsozialarbeit, durch eine deutliche Verbesserung der Finanzleistungen an die Kommunen für die Kinderbetreuung, durch die Erhöhung der Mittel für Sprachförderung und Schulbusse vieles für Kinder und Familien auf den Weg gebracht.

Ich hoffe, dass ich anhand einiger Bsp. aufzeigen konnte, dass die Politik in Bund und Land insgesamt familien- und kinderfreundlicher als ihr Ruf.
 
Mit freundlichen Grüßen
Gernot Gruber