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Frage von Jörg J. •

Frage an Gernot Gruber von Jörg J. bezüglich Tourismus

Sehr geehrter Hr. Gruber,

als Abgeordneter aus dem Wahlkreis Backnang und Mitglied des Petitionsausschusses habe ich folgende Fragen an Sie:

In der PM 10/2014 vom 16.07.2014 zum Thema Radfahren auf Waldwegen wird auf das sogenannte Mountainbikehandbuch verwiesen, das als Leitfaden für Waldwege, die für Radfahrer freigebenen werden wollen, dienen soll. Dort findet sich beispielsweise sehr ausführlich beschrieben, wie diese Wege beschildert werden sollen.

Wie kann der interesessierte Radfahrer aus Ihrer Region erkennen, ob beispielsweise der sogenannte Räuberweg ( http://www.stuttgart-tourist.de/spiegelberg-mountainbiketour-raeuberweg ) ein nach dem Landeswaldgesetz freigebener Weg ist.

Kann man davon ausgehen, dass Wege, wie die auf der Seite des Fremdenverkehrsgemeinschaft Schwäbischer Wald e.V. ( http://www.schwaebischerwald.com/index.php?id=110 ) alle Streckenabschnitte ebenfalls legalisierte Wege beinhalten?

Woran kann ein Radfahrer im Wald erkennen, ob die vorgefundene Beschilderung eine Freigabe des Weges beinhaltet?

Schließt die Annahme, beschilderte Wege sind legal, auch die Radfernrouten im Land Baden-Württemberg mit ein?

Vielen Dank,

Jörg Jäger

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Sehr geehrter Herr Jäger,

hiermit bestätigte ich den Eingang der Anfrage - ich kann Ihre Fragen ad hoc nicht wirklich bzw. vollständig beantworten, werde mich aber informieren und mich dann wieder bei Ihnen melden.
Vom Naturpark Schwäbischer Wald wurde im Frühjahr in Sulzbach an der Murr eine Karte herausgebracht mit Mountainbike-Wegen - beispielsweise sind im Bereich Murrhardter Wald zwschen Hoblesberg / Waltersberg und Hörschhof Waldwege mit Schildern mit Radlerzeichen als Radlerundwege gekennzeichnt - da sind mir beim Lauftraining auch immer mal wieder ein paar Radler begegnet.

Mit freundlichen Grüßen,
Gernot Gruber

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SPD

Sehr geehrter Herr Jäger,

anbei eine ausführllichere Antwort auf ihre Fragen, die ich nummeriert habe - zu Frage 2 fehlt mir noch eine Rückmeldung.

1. Wie kann der interesessierte Radfahrer aus Ihrer Region erkennen, ob beispielsweise der sogenannte Räuberweg (http://www.stuttgart-tourist.de/spiegelberg-mountainbiketour-raeuberweg ) ein nach dem Landeswaldgesetz freigegebener Weg ist?

Auf der Internetseite kann man nachlesen, dass dieser Weg für Radler im Gegenuhrzeigersinn befahrbar ist (Hinweis auf die Single Trails).

Der „Räuberweg“ wurde im Zuge der touristischen Entwicklungen der Gemeinde Spiegelberg Mitte der 1990iger Jahre von Ehramtlichen des Fremdenverkehrsvereins ausgearbeitet; der Weg ist zum mehrtägigen Wandern geeignet und kann auch als eintägige Biketour genutzt werden. Ich finde es toll, dass hier die Gemeinde mit ihrem engagierten Bürgermeister Uwe Bossert das Projekt für Wanderer und Biker vorangetrieben hat.

In den letzten Jahren wurde die Ausschilderung und der Wegeverlauf immer mehr verfeinert, auch hat man versucht, Konflikte zwischen Wanderern und Bikern zu vermeiden, indem teilweise der Bikeverlauf vom Wanderwegeverlauf abweicht. 

Aktuell hat die Bikestrecke Räuberweg 56 km bei 1422 HM. Die Streckenbeschaffenheit ist mit 10 km Teerstrecke, 43 km Forst-/Waldwegestrecke und 3 km Trail anzugeben. In geringem Umfang ist die Streckenbreite nach Landeswaldgesetz unterschritten.

Die Wege wurden und werden immer in enger Abstimmung mit Forstverwaltung bzw. auch Privateigentümer ausgewiesen und ausgeschildert. Nennenswerte Probleme oder Beschwerden zum Räuberweg gibt es nicht.  Der Räuberweg ist in der Bikewegekonzeption für den Schwäbischen Wald aufgenommen und stellt dort insgesamt die anspruchsvollste Strecke überhaupt dar.

2. Kann man davon ausgehen, dass Wege, wie die auf der Seite des Fremdenverkehrsgemeinschaft Schwäbischer Wald e.V. (http://www.schwaebischerwald.com/index.php?id=110 ) alle Streckenabschnitte ebenfalls legalisierte Wege beinhalten?
 
Hierzu liegt mir noch keine Antwort vor.
 
3. Woran kann ein Radfahrer im Wald erkennen, ob die vorgefundene Beschilderung eine Freigabe des Weges beinhaltet?
 
Wenn ein Schild im Wald das Piktogramm eines Rades oder eines Radfahrers zeigt, das nicht als Verbotsschild (roter Kreis; Durchstreichung) gekennzeichnet ist, heißt das, dass ein Waldweg für Radfahrer freigegeben ist. Im Mountainbike-Handbuch finden sich Empfehlungen, wie eine einheitliche Beschilderung im Land aussehen soll. Schlussendlich genehmigt die untere Forstbehörde die Beschilderung. Die Mountainbike-Strecken werden ausgewiesen von den Projektträgern, das sind in der Regel die Landkreise und Kommunen, an die Sie sich zu Detailfragen zum Streckennetz und seiner Beschilderung wenden können. Im Zweifelsfall gilt die Zwei-Meter-Regel aus §37 Landeswaldgesetz.

 
4. Schließt die Annahme, beschilderte Wege sind legal, auch die Radfernrouten im Land Baden-Württemberg mit ein?

Auf (offiziell ausgeschilderten) Radwanderwegen bzw. Radfernwegen, für die im Übrigen der ADFC m.W. eine Breite von zwei Metern fordert, können Sie natürlich mit Ihrem Mountainbike bedenkenlos fahren.

Ich kann Ihnen im Übrigen empfehlen beim Spiegelberger Bikemarathon am 12.Oktober mitzumachen – www.lautertal-bikemarathon.de eine tollte Veranstaltung, dieses Jahr kann ich leider nicht mitfahren.

Mit freundlichen Grüßen
Gernot Gruber

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SPD

Sehr geehrter Herr Jäger, 

anbei noch die Antwort auf Ihre 2.Frage (hatte die Fragen der Übersicht wegen nummeriert)

von der Fremdenverkehrsgemeinschaft Schwäbischer Wald.

Im Schwäbischen Wald bestehen 9 ausgeschilderte MTB-Routen der Fremdenverkehrsgemeinschaft. Diese wurden damals von der FVG gemeinsam mit dem Forst, dem Naturpark, den Kommunen  und einem Team von passionierten Mountainbikern konzipiert und ausgeschildert.

Insofern handelt es sich um genehmigte Strecken.

Sofern Strecken in kommunaler Regie ausgewiesen wurden, gehe ich davon aus, dass diese ebenfalls in Zusammenarbeit mit dem Forst erstellt und somit genehmigt wurden.

Die vom Landkreis ausgeschilderten Rad- und E-Bike Routen wurden nach FGSV (Forschungsgruppe Straßen-und Verkehrswesen) auf öffentlichen Verkehrswegen ausgeschildert.

Mit freundlichen Grüßen
Gernot Gruber