Frage von Hansjörg P. • 04.08.2005
Frage an Gernot Erler von Hansjörg P. bezüglich Recht
Wie stehen Sie zum neuen §7 Luftsicherheitsgesetz? Zur Information (ich gehe nicht davon aus, dass Sie dieses Gesetz im Detail kennen): 1. Jeder der im Sicherheitsbereich eines Flughafens arbeitet, sowie Piloten und Privatpiloten müssen einmal jährlich eine Sicherheitsüberprüfung beantragen. Diese Prüfung muss vom Betroffenen selbst beantragt (und bezahlt) werden, da polizeiliche, geheimdienstliche und andere Erkenntnisse zusammengetragen werden, was die zuständige Behörde (die Regierungspräsidien) verfassungsrechtlich von sich aus nicht dürfen. Verweigert z.B. ein Privatpilot diese Prüfung wird ihm die Fluglizenz entzogen.
Antwort ausstehend von Gernot Erler SPD