Frage an Gernot Erler von Markus M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Ich bin gebürtiger Freiburger und lebe inzwischen in St. Petersburg, Russland, wähle aber natürlich in Freiburg. Mit interesse verfolge ich Ihr Engagement im Aussenpolitischen Feld und speziel natürlich zum Deutsch Russischen.
Im Vergleich mit den Russischen Aufenthaltsbestimmungen sind ja EU / Deutschen bedingungen recht angenehm und unkompliziert. Hier in Russland werden die Bedingungen für uns Ausländer schlechter. Das 5 Jähreige Businessvisa ist auch eine tolle Sache (meine Schweizer Kollegen stauenen) aber die neue Verschärfung der Meldepflicht zwingt mich und die vielen Deutschen und EU Ausländer entweder wieder nach Deutschland zu kommen oder den Wohnsitz in Deutschland aufzugeben.
Ein Ausweg wäre die doppelte Staatsbürgerschaft, vor deren Erlangung jedoch nicht nur die Ausnahmegenehmigung von Deutscherseite sondern auch eine Sondererlaubniss von der russichen Präsidialadministration stehen. (!)
Auf meinen Reisen begegne ich sovielen Russenstaatsbürgern die auch den D PASS haben das mir schwindlig wird.
1) Wäre es nicht endlich an der Zeit auch Deutschen einen 2. Pass zu erlauben? Was ist Ihr Standpunkt?
2) wo kann ich den neusten Stand zum Bereich Visafreier Personenverkehr EU / Russland erfahren? Ist das noch ein Ziel Ihrer Politik.
Viel Erfolg und Danke für das bisher erreichte für uns Auslandsdeutsche in Russland.
Sehr geehrter Herr Müller,
ich bin nicht mit den Voraussetzungen zur Erlangung der russischen Staatsbürgerschaft vertraut. Ich kann Ihnen hier nur mitteilen, dass das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht, das am 1. Januar 2000 in Kraft getreten ist, auf die Vermeidung von Mehrstaatigkeit ausgerichtet ist. Die ursprüngliche Vorstellung aus der rot-grünen Koalitionsvereinbarung vom 20. Oktober 1998, den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nicht von der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit abhängig zu machen, hat sich politisch nicht umsetzen lassen. Ich erinnere da nur an den hessischen Landtagswahlkampf Anfang 1999, wo gerade gegen dieses Prinzip mit Unterschriftenaktionen heftig Stimmungen geschürt wurden. In der Folge gingen die hessischen Wahlen für die SPD verloren. Da dadurch die rot-grüne Mehrheit im Bundesrat ebenfalls verloren ging, wurde nach langen Verhandlungen ein abgeschwächter Reformvorschlag beschlossen, der die Möglichkeiten der Mehrstaatigkeit auf wenige Ausnahmen beschränkte.
Nun zu Ihrer 2. Frage: Die Europäische Union hat 2006 ein Visumerleichterungsabkommen mit Russland abgeschlossen, das am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. Die Schwerpunkte der Abkommen sind u.a.:
- Erleichterungen beim Nachweis des Reisezwecks (u.a. für offizielle Delegationen, Geschäftsleute, LKW-Fahrer, Journalisten, Schüler und Studenten sowie enge Familienangehörige)
- Verstärkte Vergabe von Jahres- und Mehrjahresvisa an bestimmte Personengruppen (u.a. für offizielle Delegationen, Geschäftsleute, LKW-Fahrer, Journalisten)
- Grundsätzlich Festschreibung der Visumgebühr auf 35 Euro, dabei verschiedene Befreiungen von der Visumgebühr (u.a. für Verwandtenbesuche)
- Regelbearbeitungszeit von 10 Kalendertagen nach Antragseingang.
Die französische Regierung hat angekündigt, dass Thema Visaerleichterungen in Bezug auf Russland während ihrer EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Hälfte des Jahres 2008 erneut aufzugreifen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Antworten behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Gernot Erler