Frage an Gernot Erler von Christopher B. bezüglich Recht
Wie halten Sie es mit dem Embryonenschutz, der adulten Stammzellforschung und dem Stammzellgesetz , setzen sie sich gegen embryonenverbrauchende Forschung ein ?
Sehr geehrter Herr Bühler,
zur Beantwortung Ihrer Frage möchte ich zunächst auf den von mir mitunterzeichneten Antrag des Deutschen Bundestags "Keine verbrauchende Embryonenforschung: Import humaner embryonaler Stammzellen grundsätzlich verbieten und nur unter engen Voraussetzungen zulassen" vom 29. Januar 2002 verweisen, der mit großer Mehrheit angenommen wurde und der sich gegen eine verbrauchende Embryonenforschung ausspricht.
Am 25. April 2002 hat der Deutsche Bundestag die Einfuhr und die Forschung mit embryonalen Stammzelllinien unter engen Voraussetzungen zugelassen. Diesem Gesetz habe ich ebenfalls zugestimmt. Zu den Genehmigungsvoraussetzungen gehört, dass die menschlichen embryonalen Stammzellen in Übereinstimmung mit der Rechtslage im Herkunftsland dort vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Außerdem dürfen nur embryonale Stammzellen nach Deutschland importiert werden, die aus Embryonen gewonnen wurden, die zur Herbeiführung einer Schwangerschaft erzeugt wurden und hierfür nicht mehr verwendet werden können. Damit wurde einerseits der Position der überwiegenden Mehrheit des Bundestages entsprochen, nach der für deutsche Forschung kein Embryo zerstört werden dürfe. Anderseits wurde der Forschung ermöglicht, solche Stammzelllinien zu wissenschaftlichen Zwecken importieren zu können, die ohne deutsches Zutun oder auch ohne es verhindern zu können, vor dem Stichtag hergestellt worden waren.
Seitens der Wissenschaft wurde nun aufgezeigt, dass den Forscherinnen und Forschern in Deutschland nur noch wenige Stammzelllinien zur Verfügung stehen, die zudem nicht mehr den international anerkannten Qualitätsstandards entsprechen und dass sich deutsche Forscher nicht in geeigneter Weise an internationalen Kooperationen beteiligen können. Dies kann in naher Zukunft dazu führen, dass in Deutschland embryonale Stammzellforschung auf hohem Niveau unmöglich wird. Ein solches faktisches Forschungsverbot wäre aber unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten bedenklich und mit der Intention des Stammzellgesetzes, Forschung für den medizinischen Fortschritt zu ermöglichen, nicht vereinbar.
Aus diesem Grund werden zwei Änderungen am Stammzellgesetz vorgeschlagen. Diesen Änderungsvorschlägen habe auch ich mich angeschlossen:
1) Durch die erhebliche Verringerung der stichtagskonformen Zellen steht den deutschen Forscherinnen und Forschern immer weniger geeignetes Material zur Verfügung. Um dieses Problem zu beheben, jedoch nicht mit dem Stammzellen-Kompromiss aus dem Jahr 2002 in Konflikt zu kommen, sieht das Änderungsgesetz eine einmalige Verschiebung des Stichtages auf den 1. Mai 2007 vor..
2) Da teilweise unter den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern große Unsicherheit bezüglich der strafrechtlichen Vorgaben des Gesetzes herrscht, sollen mit dem vorliegenden Änderungsgesetz die strafrechtlichen Vorgaben des Stammzellgesetzes klar auf das Inland bezogen werden.
Ich begründe dies folgendermaßen: Mit der einmaligen Verschiebung des Stichtages und der Klarstellung der strafrechtlichen Vorgaben des Stammzellgesetzes wird der im Jahr 2002 erreichte Kompromiss nicht aufgehoben, sondern fortgeschrieben und in seiner Substanz geschützt. Die Verschiebung des Stichtages hat keinerlei Auswirkungen auf das deutsche Embryonenschutzgesetz mit seinem hohen Schutzstandard. Auch sind keine negativen Auswirkungen der Stichtagsverschiebung auf die Förderung der Forschung mit adulten Stammzellen zu erwarten. Schon heute liegt der Schwerpunkt der Forschungsförderung in diesem Bereich und hieran wird sich nichts ändern.
Ich hoffe, Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Gernot Erler