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Frage von Thomas T. •

Frage an Gernot Erler von Thomas T. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Erler,

Sie sind Abgeordneter im Bundestag aus dem Wahlkreis Freiburg. Hier meine Fragen:

Das Parlament hat mit Wirkung zum 01.01.2007 die Bezüge für Abgeordnete den gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst und somit erhöht.

Warum werden nicht auch die Leistungen für Hartz IV-Empfänger den gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst, welche sogar noch auf den Werten für das Existenzminimum von 1998 basieren?

Ist es Ihre Meinung, die Lebenshaltungskosten seien seit 1998 nicht gestiegen?

Werden Sie sich für eine Anpassung der gestiegenen Lebenshaltungskosten für Hartz IV-Empfänger und anderer Sozialleistungsempfänger und damit für eine Erhöhung dieser Leistungen einsetzen?

Welche Gründe haben Sie für Ihre Entscheidung, dahingehend tätig bzw. nicht tätig zu werden?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Tigges,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Bei der von Ihnen angesprochenen Erhöhung zum 1. Januar 2007 handelt es sich nicht um eine Erhöhung der Bezüge der Abgeordneten, sondern um die jährliche Anpassung der monatlichen Kostenpauschale für Bundestagsabgeordnete. Zweck der Kostenpauschale ist es, die Kosten auszugleichen, die den Abgeordneten durch ihr Mandat entstehen (wie z.B. die Zweitwohnung am Parlamentssitz in Berlin, das Büro im Wahlkreis, Porto und Telefon, Fahrtkosten im Wahlkreis, Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit etc.). Diese Kostenpauschale wird jährlich neu an die veränderten Lebensunterhaltkosten angepasst. In diesem Fall wurde sie von 3647 Euro auf 3720 Euro angehoben.

Im Gegensatz dazu wurden die Diäten der Abgeordneten, die Abgeordnetenentschädigung, in den Jahren 2004, 2005 und 2006 nicht erhöht. Auch in den Vorjahren waren die Diäterhöhungen jeweils geringer als die Steigerungen von Renten, Löhnen und Gehältern.

Ich weiß, dass ein Auskommen mit dem Regelsatz von 345,00 EUR monatlich beschwerlich ist, bitte aber nicht zu vergessen, dass mit den zusätzlichen Leistungen zu Miete, Nebenkosten und Heizung sowie den Ausgaben für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung die Transferleistungen mehr als doppelt so hoch sind. Gerade durch die zusätzlichen Leistungen wird ja auch ein Teil der Erhöhung der Lebenshaltungskosten aufgefangen.

Mit freundlichen Grüßen

Gernot Erler