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Frage von Rüdiger S. •

Frage an Gernot Erler von Rüdiger S. bezüglich Gesundheit

Meine Frage zielt auf die private Krankenversicherung und ihren künftigen Status im Rahmen der Gesundheitsreform. Konkret geht es darum, inwieweit für den Versicherten ein Wechsel der Anbieter ermöglicht wird. Es ist ein unhaltbarer Zustand und eigentlich nicht begründbar, dass der Wechsel mit einem Verlust der Altersrückstellungen verbunden ist. Kein Wunder, dass die Beiträge explodieren ( in meinem persönlichen Fall Zunahme um den Faktor 5 binnen 26 Jahren). Die SPD hat sich in dieser Frage schon sehr auf die CDU/CSU-Position zubewegt und es ist zu befürchten, dass sie in den letzten Verhandlungsrunden weitere Zugeständnisse zu Lasten der Versicherten macht (Weitere Verschiebung des Termins, ab dem die Mitnahme der Rückstellungen möglich ist - laut Presseberichten erst ab 2013).
Meine Frage an Sie: Wie werden Sie bzw. Ihre Fraktionskollegen in dieser Frage sich positionieren?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Spiegelberg,

die Große Koalition hat sich auf eine weitreichende Gesundheitsreform verständigt. Nach langwierigen und schwierigen Verhandlungen konnte letzte Woche eine Einigung bei den noch offenen Punkten erzielt werden - einer der Punkte war die Übertragung von Altersrückstellungen.

Folgendes wurde hierzu vereinbart:

Zugang zum Basistarif ab 1.1.2009 erhalten:

- alle Nichtversicherten, die zum PKV-System gehören,

- alle freiwillig in der GKV Versicherten innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nach Beendigung der Versicherungspflicht und bis zum 30.06.2009 alle freiwillig Versicherten, deren Versicherungspflicht vor dem 1.1.2009 beendet war,

- alle Bestandskunden der PKV bis zum 30.06.2009 in den Basistarif jedes beliebigen PKV-Unternehmens, danach in den Basistarif ihres Versicherungsunternehmens, wenn sie mindestens 55 Jahre alt sind oder durch die Zahlung der Versicherungsprämie bedürftig würden.

Dabei werden die Altersrückstellungen beim Wechsel vom Voll- in den Basistarif innerhalb eines Unternehmens vollständig übertragen, beim Wechsel in ein anderes Unternehmen im Umfang des Basistarifes.

Für neu PKV-Versicherte ab dem 1.1.2009

Ab dem 1.1.2009 geschlossene PKV-Neuverträge müssen das Wechselrecht in den Basistarif jedes beliebigen Unternehmens mit entsprechender Übertragbarkeit der Altersrückstellungen enthalten.

Ab dem 1.1.2009 können die bereits gebildeten Altersrückstellungen unter folgenden Bedingungen in den neuen Vertrag übertragen werden:

Vollständig: beim Wechsel vom Volltarif in den Basistarif des gleichen Versicherungsunternehmens. Im Umfang des Basistarifs: beim Wechsel in ein anderes Versicherungsunternehmen in den Volltarif oder den Basistarif

Im Basistarif besteht jeweils Kontrahierungszwang. Das Heißt: Das Versicherungsunternehmen kann die Aufnahme nicht verweigern.

Durch diese Änderungen wird erstmalig Wettbewerb zugunsten der Versicherten auch in die PKV einziehen und die Solidarität innerhalb der privaten Versicherungsgemeinschaft mit Kranken und Ärmeren gestärkt. Durch diese Maßnahmen konnten wir ein Mindestmaß an interner Solidarität innerhalb der PKV und mehr Wettbewerb erreichen. Wir wären gern weiter gegangen: Wir wollten eine Beteiligung der privat Versicherten am Solidarausgleich und faire Wettbewerbsbedingungen zwischen GKV und PKV durchsetzen. Dazu hätte z. B. auch gehört, dass Versicherte von der PKV unter Mitnahme ihrer Alterungsrückstellungen in die GKV wechseln können.. Leider konnten wir dies unter den aktuellen politischen Bedingungen nicht erreichen. Der vorliegende Entwurf, den wir entscheidend mitgestaltet haben, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Mit freundlichen Grüßen

Gernot Erler