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Frage von Bernhard S. •

Frage an Gernot Erler von Bernhard S. bezüglich Soziale Sicherung

Mir pers. die wichtigste Frage: Was werden sie gegen die unsozialen Mieterhöhungen unternehmen? Wir, meine Frau und ich bekommen nur eine kleine Erwerbsminderungsrente, die leider nicht so steigt wie momentan die Mieten.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schindele,

haben Sie vielen Dank für ihre Frage.

Bezahlbares Wohnen in der Sozialen Stadt war eines unserer wichtigsten Wahlkampfthemen und wird auch ein zentrales Thema in dieser Legislaturperiode bleiben. In den Kapiteln „Gutes und bezahlbares Wohnen“ und „Stadt- und Regionalentwicklung“ des Koalitionsvertrages sind zentrale Punkte unseres „Aktionsprogramms für eine solidarische Stadt und bezahlbares Wohnen“ aus dem Regierungsprogramm umgesetzt.

1. Mietpreisbremse
In Städten mit explodierenden Mieten können endlich Mietsteigerungen bei Mieterwechsel begrenzt werden. Bisher gibt es bei Wiedervermietungen überhaupt keine Grenze nach oben. In innerstädtischen Lagen werden völlig legal bei Mieterwechsel Erhöhungen bis zu 50 Prozent und mehr verlangt, ohne dass irgendetwas an der Wohnung verändert wurde. Die Länder können mit der Mietpreisbremse Städte und Regionen ausweisen, in denen die maximale Mieterhöhung bei Wiedervermietung nur noch 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Erstvermietungen von neugebautem Wohnraum und nach umfassenden Modernisierungen sind davon ausgeschlossen, um Anreize für Neubau und Modernisierung zu erhalten.

Außerdem werden wir die Maklergebühren neu regeln: Und zwar nach dem Prinzip, wer bestellt, der bezahlt. Somit ist Schluss damit, die Kosten auf diejenigen abzuwälzen, die eine Wohnung suchen – ohne, dass sie einen Makler bestellt haben.

2. Wohngeldreform
Das Wohngeld wird an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst und als zielgenaues Instrument der sozialen Sicherung gestärkt. Seit 2009 gab es trotz regional explodierender Mieten keine Wohngeld-Anpassung, obwohl auch steigende Energiekosten inzwischen eine „zweite Miete“ sind. Immer mehr Menschen mit geringem Einkommen müssen deswegen allein wegen hoher Wohn- und Nebenkosten Hartz IV oder Grundsicherung beantragen. Mit einem gestärkten Wohngeld schützen wir sie davor. Gleichzeitig entlasten wir die öffentlichen Haushalte von Kosten der Unterkunft.

3. Förderung des Neubaus
Im Koalitionsvertrag bekennen wir uns dazu, dass der Bund den Ländern bis Ende 2019 jährlich 518 Millionen Euro für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung stellen wird. Denn bessere Mieterrechte und Wohngeld alleine reichen nicht, damit Haushalte mit unterem und mittlerem Einkommen in boomenden Wohnungsmärkten bezahlbare Wohnungen finden. Entscheidend dafür ist eine Wiederbelebung des sozialen Wohnungsbaus. Dieser ist seit der Föderalismusreform in der Verantwortung der Länder. Deswegen ist die Fortführung der Mittel mit der ausdrücklichen Erwartung verbunden, dass die Länder sie in angespannten Wohnungsmärkten für Sozialwohnungsbau,
die Schaffung und den Rückkauf von Belegungsrechten einsetzen und durch eigene Mittel ergänzen.

4. Städtebauförderung/ Soziale Stadt
Nach Jahren der Kürzungen und Investitionsunsicherheit haben wir erreicht, dass die Städtebauförderung erhöht wird und verlässlich mit finanziert wird. Sie wird um insgesamt 600 Millionen Bundesmittel aufgestockt, um jährlich auf 700 Millionen Euro zu kommen. Gleichzeitig soll sie qualitativ in Richtung mehr Bürgerbeteiligung und vereinfachter Programmumsetzung fortentwickelt werden. Es wird sichergestellt, dass Kommunen in Haushaltsnotlage nicht von der Förderung ausgeschlossen sind.

Das Programm „Soziale Stadt“, das auf nur noch 40 Millionen Euro zusammengestrichen war, entwickeln wir zum starken Leitprogramm der sozialen Integration in der Städtebauförderung mit 150 Millionen Euro Bundesmitteln weiter. Damit soll es die Grundlage für eine Strategie „Soziale Stadt“ bilden, mit der wir Fördermittel auch aus anderen Ressorts in sozialen Brennpunkten bündeln und den ressortübergreifenden Ansatz damit endlich verbindlicher machen wollen.

5. Demografischer Wandel und Regionalentwicklung
Auch wenn das Thema Mietpreisbremse im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit steht, beinhaltet der Koalitionsvertrag ein bau-, wohn-, und stadtentwicklungspolitisches Programm, das sich nicht nur an große und boomende Städte, sondern auch an Städte und Regionen wendet, die von Struktur- und demografischem Wandel betroffen sind. Die Städtebauförderung kommt ganz wesentlich auch kleinen Städten und Gemeinden zu Gute
(im Programm Soziale Stadt z.B. 70 % der Mittel). Für vom demografischen Wandel besonders betroffene Gebiete wollen wir einen Sanierungsbonus als gezielten Anreiz zur Erhaltung und Schaffung von energetisch hochwertigem und barrierearmen Wohnraum einrichten.

6. Energetisches Bauen und Sanieren
Wir werden das energieeffiziente Bauen und Sanieren als entscheidenden Beitrag zur Energiewende weiter fördern und wollen dafür sorgen, dass qualitätsvolles, energiesparendes Wohnen für alle bezahlbar bleibt. Letzteres war uns als SPD besonders wichtig. Dazu tragen neben der Förderung auch die o.g. mietrechtlichen Verbesserungen wesentlich bei. Die Programme des Energetischen Bauens und Sanierens werden technologieoffen weiterentwickelt, das Quartier als wichtige Handlungsebene, z. B. für dezentrale Strom- und Wärmeversorgung gestärkt. Das KfW-Programm zur energetischen Stadtsanierung wird fortgeschrieben.

Mit freundlichen Grüßen
Gernot Erler