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Frage von Cruel B. •

Frage an Gernot Erler von Cruel B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Erler,

seit August 2001 ist das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft. In den vergangenen 12 Jahren wurden die eingetragenen Lebenspartnerschaften mit den gleichen Pflichten wie Eheleute belegt, d.h. alle Regelungen, die finanzielle Verantwortung füreinander beinhalten, gelten auch für Lebenspartnerinnen und Lebenspartner. Dem gegenüber stehen massive, diskriminierende Benachteiligungen, z.B. im Adoptionsrecht, im Erbschaftsteuerrecht (unterschiedliche Freibeträge) und bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit (Anrechnung von Einkommen und Vermögen auf die staatliche Unterstützung). Im Gegensatz zu Eheleuten steht Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern für geleistete Unterstützung aber nur ein steuerlicher Absetzungshöchstbetrag von 7.680 € zu. Eine gemeinsame Veranlagung wie bei Eheleuten ist nicht möglich. Lebenspartnerschaften werden somit für die Übernahme gegenseitiger Fürsorge vom Staat finanziell bestraft, während andererseits auch kinderlose Ehen vom Ehegattensplitting profitieren können. Auch im Beamtenrecht werden Lebenspartnern bisher der Familienzuschlag und andere Leistungen verwehrt.

Mit dieser diskriminierenden Gesetzeslage liegt die Bundesrepublik Deutschland in Europa weit hinter anderen Ländern zurück – man könnte auch sagen, wir sind eins der Schlusslichter, was die Akzeptanz alternativer Lebensformen und deren gesetzliche Gleichstellung angeht. Hieraus resultieren meine konkreten Fragen:

In welcher Weise setzen Sie persönlich sich für Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe ein?

In wie weit sehen Sie es für wichtig auch Ausenpolitisch Stellung zu beziehen, wenn es um die Diskriminierung und Verfolgung Homosexueller geht ?

In wie weit werden Sie sich dafür einsetzen das die Verfolung auf Grund Homosexualität im Asylgesetz verankert bzw berücksichtig wird ?

Wie ist ihre Persönliche Sicht auf die Vorkomnisse in Rusland und ihre Einschätzung der Lage ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Baur,

keine Frage, das Schlusslicht sollten wir möglichst schnell loswerden! Ich und meine Fraktion sind für eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften, wir wollen diese damit auch im Adoptionsrecht und im Steuerrecht gleichstellen.

Flüchtlingsrecht ist heute Teil des Europarechts. Dabei haben wir immer dabei mitgewirkt, dass die Europäische Union eine Wertegemeinschaft ist, die den gemeinsamen menschenrechtlichen Traditionen der Mitgliedstaaten verpflichtet ist. Die Genfer Flüchtlingskonvention und weitere einschlägige Konventionen, etwa die Europäische Menschenrechtskonvention, sind Teil der EU-Verträge und verpflichten alle Mitgliedstaaten auf eine völkerrechtkonforme, humanitäre Flüchtlingspolitik. Die Folge ist, dass heute Frauen und Männer, die wegen ihrer sexuellen Identität in ihrer Heimat verfolgt werden, Schutz in der EU erhalten. Das ist auch unzweifelhaft die Rechtslage in Deutschland. An dieser Stelle haben wir kein Rechtssetzungsdefizit. Gleichwohl ist es leider so, dass die Rechtsanwendung nicht immer im Sinne der Rechtslage erfolgt. Hier braucht es mehr Schulung und Information, mitunter auch Kontrolle.

Ich halte es für sehr wichtig, dass man in der Außenpolitik Stellung bezieht gegen jegliche Art der Diskriminierung und die betreffenden Länder an die Einhaltung internationaler Normen erinnert – das ist allerdings oft ein mühsames Geschäft und leider oft ohne Erfolg!

Was Russland angeht, habe ich mich gemeinsam mit einigen Kollegen bereits sehr frühzeitig gegen die diskriminierende Gesetzgebung ausgesprochen, die „homosexuelle Propaganda“ bei Minderjährigen verbieten soll, denn Russland hat sich durch die Europäische Menschenrechtskonvention und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verpflichtet, die Rechte auf Diskriminierungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung zu garantieren.

Mit freundlichen Grüßen
Gernot Erler