Frage an Gernot Erler von Ingrid W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Erler,
die Hartz-IV-Leistungen für Erwachsene und Kinder müssen bis zum Jahresende neu ermittelt und festgesetzt werden. So hat es das Bundesverfassungsgericht am 9. Februar 2010 entschieden. Was gehört zu einem menschenwürdigen Existenzminimum? Welcher Geldbetrag ist mindestens notwendig, um in einem reichen Land wie der Bundesrepublik menschenwürdig leben zu können?
Es darf nicht sein, dass Beamte in den Ministerien im Verborgenen neue Hartz-IV-Leistungen festsetzen, die von den Abgeordneten nur abgenickt werden. Dafür steht für Millionen von Menschen zu viel auf dem Spiel! Welche Einflussmöglichkeiten haben Sie in dieser Angelegenheit konkret schon wahrgenommen? Besonders groß ist der Handlungsbedarf bei den Leistungen für Kinder. Denn die tatsächlich für ein Kind anfallenden Ausgaben wurden bisher gar nicht berücksichtigt. Eine gesunde, ausgewogene Ernährung muss möglich sein. Alle notwendigen Ausgaben für die Schule müssen abgedeckt werden. Dazu sind Einmalleistungen vorzusehen. Der besondere, wachstumsbedingte Mehrbedarf von Kindern und Jugendlichen bei Bekleidung und Schuhen muss ausreichend berücksichtigt werden. Allen Kindern muss es möglich sein, je nach Interesse und Neigung in einem Sport- oder einem sonstigen Verein mitzumachen oder ein Instrument zu erlernen. Die Kosten für ein Fahrrad und eine (Schüler)Monatskarte für den ÖPNV müssen abgedeckt sein. Die Leistung muss einen ausreichenden Geldbetrag für Freizeitaktivitäten beinhalten. Kinder und Jugendliche im Hartz-IV-Bezug dürfen nicht durch Gutscheine oder bereit gestellte Sachleistungen stigmatisiert werden.
Inwiefern haben Sie sich in Ihrer Fraktion und im Bundestag dafür eingesetzt, dass die vorstehenden Mindestanforderungen bei der Neubemessung der Hartz-IV-Leistungen für Kinder und Jugendliche berücksichtigt werden und was beabsichtigen Sie noch im Laufe dieses Jahres dafür zu tun?