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Frage von Karin G. •

Frage an Gernot Erler von Karin G. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Erler,

meiner 20-jährigen Tochter (Abitur2010, jetzt Akademie in Freiburg) soll die auswärtige Unterbringung (Studentenwohnheim) beim Antrag auf Schülerbafög nicht anerkannt werden, da sie lt. Amt für Ausbildungsförderung auch bei ihrem Vater wohnen könnte.

Der Vater meiner Töchter hatte 2006 einen Schlaganfall und bedarf seither der Pflege seiner Freundin, die jetzt bei ihm wohnt.Meine Tochter kann nicht bei ihm wohnen! Wir hatten bis zur Volljährigkeit das gemeinsame Sorgerecht.

Nach Aussage der Behörde gibt es hierfür keine Ausnahmeregelung im Gesetzestext. Ist das richtig? Und wenn ja, warum nicht?

Auch meiner 17jährigen Tochter soll das Schüler-Bafög ebenfalls nicht anerkannt werden (sie besucht das Marianmum im Kloster Hegne), da sie lt. Amt eine vergleichbare Schule in Freiburg besuchen könnte und dann ebenfalls bei ihrem Vater wohnen könnte. Auch hier haben wir das gemeinsame Sorgerecht, von welchem er aufgrund seiner Schwerbehinderung keinen Gebrauch machen kann.

Es ist weder für Kinder noch für den Vater zumutbar, gemeinsam zu wohnen!

Nach Aussage der Behörde gibt es hierfür keine Ausnahmeregelung im Gesetzestext. Ist das richtig? Und wenn ja, warum nicht?

Ich arbeite Vollzeit, dennoch ist es mir nicht mögich, die gesamte Ausbildung meiner Töchter alleine zu finanzieren. Beide Töchter absolvieren in 3 jahren eine fundierte Ausbildung um dann ebenfalls in Vollzeit arbeiten zu können. Es muss doch eine Möglichkeit geben jungen Menschen die Ausbildung zu födern, obwohl ein Elternteil wegen Krankheit nicht mehr arbeiten kann!

Hierfür gibt es doch das Ausbildungsförderungsgesetz!

Ihrer geschätzten Hilfe entgegensehend grüße ich Sie freundlich

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Glaser,

wir haben in Ihrer Angelegenheit einige Rückfragen. Bitte rufen Sie uns doch dieser Tage mal an. Tel. 030/227 75879.

Mit freundlichen Grüßen

Gernot Erler