Frage an Gernot Erler von Christian S. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
bitte teilen Sie mir mit, welchen Sicherungsrang die von Deutschland im Rahmen der sogenannten Griechenland-Hilfe voraussichtlich verbürgten Kredite haben werden.
Werden die Darlehen durch die KfW mit junior-, pari passu oder senior-status herausgereicht?
Handelt es sich nach Ihrer Auffassung um einen reinen Kredit oder um einen haushaltsrechtlich relevanten Transfer?
Mit freundlicher Hochachtung
Ch. Strack
Sehr geehrter Herr Strack,
vielen Dank für die Anfrage, die Sie uns über Abgeordnetenwatch gestellt haben.
Zu Ihrer Frage hinsichtlich des Charakters der im Rahmen der sog. Griechenland-Hilfe zur Verfügung gestellten Mittel können wir Ihnen mitteilen, dass das Gesetz ausdrücklich von einem Kredit spricht. Der Bundesminister der Finanzen hat dazu ebenfalls ausgeführt, Deutschland setze „keine Steuergelder bzw. Haushaltsmittel ein, sondern einen verzinsten, rückzahlbaren Kredit.“ Der Kredit wird von der KfW gestellt und durch eine Garantie des Bundes gesichert. Artikel 115 Absatz 1 des Grundgesetzes erfordert in solchen Fällen eine Ermächtigung der Bundesregierung durch ein Bundesgesetz. Dieses Gesetz wurde nun erlassen. Meine Fraktion hat sich bei dieser Abstimmung enthalten.
Was ihre Fragen hinsichtlich der genauen Ausgestaltung des Kredits angeht, verweise ich an die Urheber des Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetzes (Bundestags-Drucksache 17/1544), also an die Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP oder auch an das Bundesministerium der Finanzen.
Den Gesetzestext selbst finden Sie unter folgendem Link: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/015/1701544.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Gernot Erler