Frage an Gernot Erler von Manuela B. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Erler,
durch die Zwangssubventionierung mit GEZ-Geldern (seit einigen Jahren auch für PC in Höhe der Radiogebühr und bald u.U. bald auch in voller Höhe von 18,00 EUR / Monat) wird privaten Anbietern das Leben im Internet schwer gemacht und die öffentlich-rechtlichen Sender - denen in TV und Radio die Hörer und Zuschauer davonlaufen - wuchern weiter und bauen nun auch große Online-Abteilungen auf, die kaum einer braucht und nur wenige möchten. Sie als Politiker haben die Möglichkeit, diesem Wahnsinn ein Ende zu machen. Wie stehen Sie dazu?
Mit freundlichen Grüssen
Manuela Bachmann
P.S. Wundern Sie sich nicht, wenn immer mehr Wähler zu Splitterparteien wie z.B. den Piraten abwandern.
Sehr geehrte Frau Bachmann,
vielen Dank für Ihre mail vom 12.12.2009 zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Lassen Sie mich gleich vorwegschicken, dass in Deutschland Fragen der Medienordnung und auch Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks allein Angelegenheiten der Länder sind und dem Bund hier keine Gestaltungs- oder gar Entscheidungskompetenz zukommt. Dies gilt selbstverständlich auch für die Regelungen zu den Rundfunkgebühren und ihre Erhebung durch die GEZ, so dass Sie diese Antwort bitte lediglich als einen persönlichen Kommentar aus bundespolitischer Sicht auffassen mögen. Konkrete Auskunft erhalten Sie selbstverständlich von Ihrer Landesregierung bzw. von der oder dem Landtagsabgeordneten Ihres Wahlkreises, da letztlich die Landesparlamente und Bürgerschaften den Änderungen der betreffenden Staatsverträge zustimmen müssen.
Was die grundsätzliche Frage der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland anbelangt, so steht es aus bundespolitischer Sicht für die SPD-Bundestagsfraktion außer Zweifel, dass ein leistungs- und zukunftsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk für eine freie Information und Meinungsbildung in einer demokratischen Öffentlichkeit unverzichtbar ist. Die deutsche Rundfunkordnung ist maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichte zur Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geprägt. Ihre gesetzliche Ausgestaltung fällt in die Gesetzgebungskompetenz der Länder. Rundfunk - öffentlich-rechtlicher wie privater Rundfunk - hat nach der Rechtsprechung des BVerfG eine essentielle Funktion für die demokratische Ordnung. In der dualen Rundfunkordnung obliegt es zuvorderst dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk diesen klassischen Auftrag des Rundfunks zu erfüllen, da der private Rundfunk auf Grund seiner Marktorientierung keine gleichgewichtige Programm- und Meinungsvielfalt gewährleisten kann. Das Bundesverfassungsgericht hat zudem in mehreren wegweisenden Entscheidungen diese zentrale Rolle bestätigt und uns Medienpolitikern in Bund und Ländern eine Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufgetragen. Die Hauptfinanzierungsform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist die Rundfunkgebühr. Sie deckt einen großen Anteil der Kosten, die bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für die Produktion, Gestaltung und Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen anfallen.
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt das Vorhaben der Länder, alternative Lösungen zur bisherigen Gebührenfinanzierung zu erarbeiten oder aber das System der Gebührenfinanzierung vor dem Hintergrund der technischen Entwicklung weiter zu entwickeln. Hierbei gilt es insbesondere, zunächst die offenen verfassungs- und europarechtlichen Fragen – beispielsweise bezüglich einer „Haushaltsabgabe“ – zu klären. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist es aber bei der Erarbeitung eines neuen Konzeptes zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von entscheidender Bedeutung, dass mit diesem Konzept ein leistungs- und zukunftsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk für eine freie Information und Meinungsbildung in einer demokratischen Öffentlichkeit sichergestellt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Gernot Erler