Frage an Gerlind Jackowski von Frank B. bezüglich Wirtschaft
sehr geehrter Herr Jackowski,
ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir folgende Frage beantworten könnten:
Das Nds. NiRSG istl wirtschaftspolitisch für die Inhabergeführte Gastronomie eine einzige Katastrophe.
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Wie sie wissen wurde gegen dieses Gesetz bzw. die entsprechende Regelung in BW bereits Klage vor dem Bundesverfassunggericht eingereicht. Nach Auffassung zahlreicher Rechtsgelehrter werden die Reglungen zum Rauchverbot in Gaststätten vor dem BVerfG wohl keine Gnade finden.
Wie stehen Sie zu dem aktuellen nds. NiRSG. Wäre eine liberale Lösung iSd ursprünglichen CDU Vorschlages (Kennzeichnungspflicht) eine Position, die Sie im nächsten Landtag vertreten würden. Wenn nein, warum nicht?
Sehr geehrter Herr Bartram,
vielen Dank für Ihre Frage.
Das Nds. NiRSG schützt Raucher wie Nichtraucher vor gesundheitlichen Schäden. Sicher haben derzeit Gaststätten und Kneipen ohne Raucherraum eine finanzielle Durststrecke zu überwinden. Aber ich bin sicher, dass die Gäste sich daran gewöhnen Rücksicht zu nehmen. Nikotinfreie Luft ist ein Menschenrecht.
Es grüßt Sie Gerlind Jackowski.