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Gerhard Waschler
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Frage von Simone H. •

Frage an Gerhard Waschler von Simone H. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Waschler,

Was halten Sie von der Zweitwohnungssteuer? Diese wird in München angewandt und verteuert nochmals das wohnen, wenn der Zweitwohnsitz nicht in den Erstwohnsitz umgewandelt wird. Gehört das nicht längst abgeschafft, da die Mieten sowieso so teuer sind?

MfG
S. H.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Hoffmann,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Die Zweitwohnungssteuer hat folgenden Hintergrund: Beim kommunalen Finanzausgleich werden nur Personen mit einer Hauptwohnung in der jeweiligen Gemeinde berücksichtigt. Für eine Person mit Nebenwohnung erhält die entsprechende Gemeinde somit kein Geld über den kommunalen Finanzausgleich, obwohl sie dennoch Mehrausgaben für Einrichtungen hat, die durch den Zweitwohnungsinhaber regelmäßig nur wenig genutzt und damit nicht ausgelastet werden. Um diese Mehrausgaben (zumindest teilweise) zu decken, haben manche Gemeinden eine Zweitwohnungssteuer eingeführt. Zur verfassungskonformen Ausgestaltung dieser gibt es - je nach Gemeinde - unterschiedliche Ausnahmen, in München zB für Bürger mit Einkommen unter 29.000 €.

Sie haben Recht, dass die Zweitwohnungssteuer das Wohnen in einer der entsprechenden Gemeinden noch einmal verteuert. Diese Verteuerung muss jedoch auch in Anbetracht der oben dargelegten Verpflichtungen der jeweiligen Kommune betrachtet werden: Auch wenn jemand "nur" seine Zweitwohnung in einer Stadt hat, nutzt er städtische Infrastruktur und erzeugt dadurch Mehrausgaben, die von der Gemeinde zu tragen sind. Dennoch gebe ich Ihnen Recht, dass die Zweitwohnungssteuer vor allem in Ballungsräumen, in welchen die Mieten ohnehin teilweise schwer zu schultern sind, zu zusätzlichen Belastungen führt, die schlussendlich beim Bürger "hängenbleiben". Insofern wären großzügigere Ausnahmeregelungen in solchen Gemeinden zu begrüßen. Da die grundsätzliche Entscheidung für oder gegen eine Zweitwohnungssteuer sowie deren inhaltliche Ausgestaltung jedoch im Kompetenzbereich der jeweiligen Gemeinde liegen, muss auf dieser Ebene auf eine Anpassung der Regelungen hingewirkt werden.

Ich hoffe, Ihre Frage mit meinen Ausführungen beantwortet zu haben. Sollten Sie noch weitere Anliegen haben, lassen Sie es mich gerne wissen!

Herzliche Grüße
Ihr Gerhard Waschler