Frage an Gerhard Schick von Anna-Maria H. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Schick,
ich sehe gerade, dass Sie die BAföG-Reform abgelehnt haben. Mich interessiert dazu Ihre Meinung. Haben Sie andere Vorstellungen oder hängt Ihre Entscheidung damit zusammen, dass der Bund nun die entstehenden Kosten komplett übernimmt?
Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
Anna-Maria Heck
Sehr geehrte Frau Heck,
wir Grüne sind der Meinung, dass Bildungschancen nicht von Herkunft, Geldbeutel der Eltern, Alter oder Geschlecht abhängig sein dürfen. Nach den vorgeschlagenen Änderungen der Bundesregierung wäre dies aber der Fall. Während Lebenshaltungskosten in den letzten Jahren stiegen, entwickelten sich die Lohnerhöhungen allenfalls nur parallel zu diesem Anstieg. Einkommenssteigerungen kommen bei Familien also nicht als Wohlstandssteigerung an, sondern nur als Wahrung des Lebensstandards. Die Bedarfssätze für das BAföG sind hingegen seit 2010 nicht gestiegen. Das Resultat ist, dass immer weniger SchülerInnen und Studierende Anspruch auf BAföG haben und EmpfängerInnen im Schnitt weniger erhalten. Durch die verspätete, aber bitte nötige, Umsetzung der Erhöhung des BAföG im Jahr 2016 wird diese Entwicklung zementiert. Entsprechen müssten die Änderungen bereits jetzt kommen und nicht erst im Jahr 2016. Denn so wird das BAföG seit sechs Jahren nicht mehr erhöht werden, die Kosten für den Lebensunterhalt und insbesondere Mieten steigen aber gerade in den letzten Jahren rasant. Das BAföG wird im Jahr 2016 für die EmpfängerInnen voraussichtlich weniger wert sein als im Jahr 2010. Bildungsgerechtigkeit sieht anders aus.
Ich möchte auf einen weiteren Aspekt der Vorschläge von Bildungsministerin Wanka eingehen. Durch die Übernahme des Länderanteils am BAföG werden die Länder auf Dauer nur sehr gering entlastet. Wir sind der Meinung, dass angesichts der Unterfinanzierung von Hochschulen, diese Entlastung bei weitem nicht ausreicht und der Bund sich mehr in der dauerhaften Finanzierung von Bildung und Hochschulbildung engagieren muss. Dazu müsste das im Grundgesetz festgehaltene Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern aber vollständig fallen, zu was die Bundesregierung nicht bereit ist. Der BAföG Novelle zuzustimmen hätte somit auch bedeutet, der Tatsache zuzustimmen, dass die vorgeschlagenen Entlastungen der Länder ausreichend sind.
Unser Vorschlag beim BAföG ist, die Fördersätze und die Freibetragsgrenzen für die Einkommen von Eltern, Lebens- oder Ehepartnerinnen um je zehn Prozent zu erhöhen und das schon zum 1. April 2015. Daran anschließend setzen wir uns für eine dynamische Erhöhung der BAföG Sätze ein. Prinzipiell sprechen wir uns für eine bedarfsunabhängige Förderung von Bildung aus.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen darlegen, warum ich, trotz der auf den ersten Blick deutlichen Verbesserungen für Studierende und SchülerInnen, diesem Gesetz nicht zustimmen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Schick