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Gereon Bollmann
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Frage von Angelika K. •

Ist die Zulässigkeit von Petitionen ein allgemein anerkannter Bestandteil der demokratischen Grundrechte eines jeden Bürgers?

Sehr geehrter Herr Bollmann,

aktuell sind bereits >315000 Unterschriften für eine Petitition "VERBOT der PARTEI GRÜNE Bündnis 90 ! "

gesammelt, darunter auch meine.

https://www.change.org/p/verbot-der-partei-b%C3%BCndnis-90-gr%C3%BCne-beantragen?recruiter=false&utm_source=share_petition&utm_medium=twitter&utm_campaign=psf_combo_share_initial&recruited_by_id=7730d9a0-b862-11ee-8d33-cb615886c503

1. Ist die Zulässigkeit von Petitionen ein allgemein anerkannter Bestandteil der demokratischen Grundrechte eines jeden Bürgers? Muss der Bundestag sich mit einer Petition überhaupt befassen und ab wieviel Unterschriften ?

2. Sollte, Ihrer Meinung nach, eine solche Petition von der betroffenen Partei ernst genommen werden, oder ist ggf anzunehmen, dass die Petenten reflexartig dem rechten Lager zugeordnet werden?

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Sehr geehrte Frau K.,


vielen Dank für Ihre sehr interessante Anfrage. 

Man liegt sicher richtig, wenn man die mittlerweile mehr als 315000 Unterstützer der Petition nicht gerade zu den Freunden dieser Partei zählen würde. Aber es bleibt festzuhalten, dass am Ende allein das Bundesverfassungsgericht für das Verbot einer politischen Partei zuständig ist. Das Bundesverfassungsgericht wird allerdings nicht auf eine Petition hin tätig. 

Nach Art. 17 GG ist das Petitionsrecht ein Grundrecht eines jeden Bürgers. Dieses Grundrecht darf demnach weder eingeschränkt noch abgeschafft werden. Der zur Behandlung von Petitionen aufgerufene Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ist mithin ein parlamentarischer Ausschuss mit grundgesetzlichem Auftrag (übrigens der einzige Ausschuss mit Grundrechtsrang!). Jede Petition wird vom Petitionsausschuss vorbereitet, behandelt und dann dem Deutschen Bundestag zur Abstimmung vorgelegt – auch wenn sie nur von einem Petenten unterzeichnet worden ist. Der jeweilige Petent enthält eine Mitteilung über den Gang seiner Petition, d. h. ob sie angenommen, weitergeleitet oder etwa verworfen wurde.

Der Petitionsausschuss wird sich also auch mit dieser Petition beschäftigen. Wie das Ergebnis ausfallen wird, wird der Beratungsverlauf erweisen. An der Beratung werden Abgeordnete aller Fraktionen und natürlich auch der der Grünen teilnehmen. Die Petition wird selbstverständlich beschieden werden.

Mit Ihrer Anfrage beschreiben Sie zutreffend die Befürchtung, dass die Petition dem rechten Lager zugeordnet werden könnte. 

Ich hoffe, Ihnen mit der Antwort gedient zu haben.

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