Frage an Gerda Kieninger von Martin S. bezüglich Jugend
Guten Tag,
Sie stimmen der Frage: In NRW sollte es einen Rechtsanspruch auf die Betreuung von unter Dreijährigen geben zu. Mit der Begründung, dass ab 2013 gibt es einen deutschlandweiten Rechtsanspruch nach dem Kinderfördergesetz des Bundes. Das Land muss die Kommunen unterstützen, dass der Rechtsanspruch verwirklicht werden kann.
Meiner Ansicht ist dieses Ziel vollkommen wirklichkeitsfremd. Wenn man mal die reinen Zahlen sieht kann die Rechnung kaum aufgehen. So habe ich letztens in der WAZ gelesen, dass in NRW bis Ende diesen Jahres 90.000 U3 Plätze geschaffen werden. In NRW werden aber im Jahr ca. 150.000 Kinder geboren. Die Zahlen werden in der Politik eher schöngeredet.
Wir sind selbst in der Situation, dass wir derzeit einen U3 Platz für unseren Sohn suchen. In Eving wo wir wohnen z.B. bietet nur eine Kita die Möglichkeit einer U3-Betreuung. Die zu vergebenden Plätze können Sie an zwei Händen abzählen. Die Wartelisten sind dann entsprechend lang. Wir haben uns dann bei 6 weiteren Kitas angemeldet und die Chance überhaupt einen Platz zu bekommen gleicht einem Lottogewinn.
Können Sie mir erklären, warum das ein Ding der Unmöglichkeit ist. Meine Frau will nach der Elternzeit arbeiten. Warum ist es nicht möglich, dass ein hoch qualifizierter Mensch (2 Studienabschlüsse), der bei Vollbeschäftigung jede Menge steuern zahlt, aus Mangel an U3 Betreuungsplätzen nicht wieder direkt in das Berufsleben einsteigen kann. Wir kümmern uns derzeit darum eine Tagesmutter zu bekommen, wobei die finanzielle Belastung bei gleicher Betreuungszeit ungleich höher ist. Ich hoffe Sie können mir ein paar Antworten geben, die für uns auch Lösungsmöglichkeiten bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Spindler
Sehr geehrter Herr Spindler,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir haben in NRW Nachholbedarf beim Ausbau der U3-Betreuung, das ist unbestreitbar. Die Plätze für Unterdreijährige und die Ganztagsangebote müssen massiv ausgebaut werden. Mit einer Betreuungsquote von 11,6% (52.200 Plätze) ist Nordrhein-Westfalen im Ländervergleich das Schlusslicht in diesem für Familien zentralen Feld.
Die Kommunen, die ab 2013 den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr umsetzen müssen, sind bisher von der schwarz-gelben Landesregierung im Regen stehen gelassen worden. Sie benötigen eine deutliche finanzielle Unterstützung des Landes. Dass die SPD es besser kann als CDU und FDP, beweist der Blick nach Rheinland-Pfalz, wo die SPD bekanntlich alleine regiert. Im Vergleich ergibt sich nämlich folgendes Bild: Rheinland-Pfalz hat eine Betreuungsquote bei den unter Dreijährigen von 17,6%, Nordrhein-Westfalen nur eine von 11,6%. Auch auf bei den Drei- bis Sechsjährigen steht Rheinland-Pfalz besser da: In NRW haben wir eine Betreuungsquote von 91,4%, in Rheinland-Pfalz lautet sie hingegen 96,7%. Und was ebenso wichtig ist: in Rheinland-Pfalz wurde der Kindergartenbesuch für Drei- bis Sechsjährige von Beiträgen befreit, in Nordrhein-Westfalen zahlen die Eltern eine bunte und breite Palette von null Euro bis hin zu mehreren hundert - je nach Finanzkraft der Kommune, je nach ihrer Einkommenssituation und je nach politischen Verhältnissen vor Ort. Manche haben da Glück, andere haben Pech. Mit abnehmender Finanzkraft der nordrhein-westfälischen Kommunen wird die Zahl der Pechvögel stark zunehmen. Ab 2010 werden übrigens auch die Zweijährigen in Rheinland-Pfalz von Elternbeiträgen befreit - in NRW Fehlanzeige.
Die Stadt Dortmund hat in den letzten Jahren viel Geld für die Kinderbetreuung aus kommunalen Mitteln bereitgestellt, um die Beiträge für die Eltern stabil zu halten. Damit dies weiter möglich ist, brauchen wir in Anbetracht der Haushaltssituation der Kommunen - nicht nur in Dortmund - dringender denn je die finanzielle Unterstützung des Landes.
Zweifellos hat der Ausbau der Betreuungsangebote für Unterdreijährige eine besondere Dringlichkeit, weil Angebot und Bedarf in diesem Bereich unübersehbar auseinanderfallen. Die Forderung der NRWSPD lautet: 180.000 Plätze für Kinder ab dem ersten Lebensjahr (ab 2013). Damit würde ein U3-Angebot für 60 Prozent der Kinder geschaffen. Das ist ein ehrgeiziges Ziel, aber wir sind davon überzeugt, dass wir das schaffen können.
Für Ihre persönliche Situation habe ich Verständnis. Ich weiß, wie schwer es ist, einen Betreuungsplatz zu bekommen. Für Eving kann ich jedoch mit Sicherheit sagen, dass es nicht nur eine sondern drei Kitas gibt, die U3-Betreuungsplätze anbieten. Das sind zwei Kitas in Trägerschaft der Fabido: Kindertageseinrichtung Externberg (Am Externberg 14, 44339 Dortmund) und Kindertageseinrichtung Steiermarkstraße (Steiermarkstr. 69, 44339 Eving) sowie der Elterninitiative Kindergarten am Alten Heideweg e.V. (Alter Heideweg 31, 44339 Dortmund).
Darüber hinaus gibt es im Stadtbezirk Eving in Lindenhorst/Holthausen drei weitere Kitas mit U3-Angeboten.
Für eine konkretere Unterstützung möchte ich Sie bitten, sich mit meinem Bürgerbüro in Verbindung zu setzen. Mein Team und ich sind gerne Bereit den Kontakt zu einem qualifizierten Mitarbeiter beim Jugendamt der Stadt Dortmund zu vermitteln, um gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung zu suchen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerda Kieninger