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Frage von Hans Dieter F. •

Frage an Gerd Plorin von Hans Dieter F. bezüglich Senioren

Wie stehen Sie zur Rentenbesteuerung?
Nach 48Jahren Zahlung von Sozialversicherungs-Beiträgen bin ich mit63 Jahren in Rente gegangen, mit Abschlägen von 7,2% lebenslang.Der jährliche Papierkrieg nervt und steht
in keinem Verhältnis zum Nutzen.18 Mon.Wehrdienst wurden nur gering bewertet.
Mit Freundlichem Gruß
Dieter Frohwerk

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr Frohwerk,

in der Rentenbesteuerung sehe ich nicht das Problem: Ausgelöst durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts musste die Besteuerung der Rentenbezüge geändert werden. In einer langen Übergangsperiode wird die Besteuerung nun umgestellt.
Die Frage der Rentenbesteuerung ist auch eher nachrangig, denn die Renten sind in den meisten Fällen so niedrig, dass - sofern daneben keine weiteren Einkünfte in wesentlicher Höhe vorliegen - es nicht zu einer Steuerfestsetzung kommt.
Das Problem liegt woanders:
Seinerzeit wurde den früheren Arbeitnehmern eine bruttolohnbezogene Rente versprochen.
Die den Arbeitnehmern abgenommenen Zwangsbeiträge zur Rentenversicherung(RV) betrugen um die 19% des Arbeitseinkommens. Dafür erwarben die Betroffenen einen Rentenanspruch, der heute in den meisten Fällen nicht einmal die Höhe der Grundsicherung plus Wohngeldanspruch - bei Verheirateten derzeit etwa € 1.190 € pro Monat erreicht: So erhält ein sogenannter Eckrentner (das ist jemand, der 45 Jahre das RV-pflichtige Durchschnittseinkommen erzielt hat) derzeit eine Rente von etwa € 1263. Die weit überwiegende Zahl der Rentner erreicht diese Rentenhöhe nicht. Die Durchschnittsrente beträgt gerade einmal etwa 700 €. Das bedeutet weiter, dass sehr viele Rentner noch weniger erhalten.
Weiterhin wurden die Rentenansprüche dramatisch gekürzt: In der Eurozeit, also 1999 bis heute, gab es bei den Rentenanpassungen 4 Nullrunden oder lächerlich niedrige (in 2013 - sie haben es gerade erfahren ) 0,25%), was dazu führte, dass in dieser Zeit die Renten um insgesamt 15,5% erhöht wurden. Da in diesem Zeitraum die (amtliche; die für Rentner geltende dürfte wesentlich höher sein) Geldentwertung 27,8% betrug, wurden die Renten um die Differenz, also den Kaufkraftverlust, in Höhe von 12,2% gekürzt. Eine weitere faktische Kürzung um etwa 1% ist darin zu sehen, dass in 2007 die Umsatzsteuer um 3% erhöht wurde (1,4% davon sind in der Inflation enthalten).
Ein kleiner Hinweis am Rande: Abgeordneten der Blockparteien CDU, SPD, FDP und Grüne haben sich für die Zeit, in der die Renten nur um 15,5 % nominal erhöht und somit entwertet wurden, eine Erhöhung ihrer Abgeordnetenbezüge um 28,5% genehmigt.
Erwähnt werden muss noch das krasse Missverhältnis der von den Rentnern in ihrer Zeit als Arbeitnehmer gezahlten Beiträge zu den erhaltenen Leistungen: Nach einer überschlägigen Rechnung erhält ein Eckrentner (Rentenbeginn 2013) nur 58% seiner erbrachten Beitragsleistungen als Rente (Annahme: Zins 4% Beitrags- und 2% Auszahlungsphase). Die übrigen 42% stellen bei dem heutigen RV-Beitragssatz von ca. 20% eine zusätzliche Steuer von über 8% auf sein gesamtes RV-pflichtiges Einkommen dar. Die derzeitigen Politiker von CDU, SPD, FDP und Grünen finden das seit Jahren in Ordnung.
Wenn jedem wahlberechtigten Rentner diese Umstände bekannt wären, würden die CDU, SPD, FDP und Grüne von diesen Leuten wohl kaum eine Stimme erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Gerd Plorin