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Gerd Oshowski
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Frage von Joachim J. •

Frage an Gerd Oshowski von Joachim J. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geerhter Herr Oshowski,
die Justizsenatorin Berlins lässt es zu, dass seit Jahren Justiz-fachangestellte mit einer dreijährigen justizspezifischen Fach-ausbildung nach der Ausbildung nicht der erworbenen Quali-fikation entsprechend beschäftigt, sondern lediglich mit Kanzlei-tätigkeiten bei den Gerichten eingesetzt werden. Auch verweigert die Justizsenatorin eine Bezahlung nach dem einschlägigen Tarifvertrag. Schließlich verlangt die Justizverwaltung von den ausgebildeten Justizfachangestellten, dass sie nach ihrer Ausbildung und Abschlussprüfung nochmals Prüfungen, z.B. Schreibmaschinenprüfungen, ablegen, die sie lediglich als "Angestellte im Schreibdienst" qualifizieren sollen. Auch diese Diskriminierung und Benachteiligung duldet die Justizsenatorin.
Halten Sie es für richtig, wie in der Berliner Justiz mit jungen Frauen umgegangen wird ?
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Jetschmann
Vorsitzender des Gesamtpersonalrats der Berliner Justiz

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Antwort von
AGFG

Sehr geehrter Herr Jetschmann,

danke, dass Sie mich über diese zum Himmel schreiende Ungerechtigkeiten der Verfahrens- und Umgangsweisen der Berliner Justizverwaltung informieren.
Nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 20 III ist die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht gebunden und gem. Art 83 GG haben die Länder die Bundesgesetze (z.B. BAT) "als eigene Angelegenheiten" auszuführen. Dass ausgerechnet die Berliner Justizverwaltung gegen diese fundamentalen Rechtsgrundsätze verstößt, nehme ich mit großer Empörung zur Kenntnis. Ist es vielleicht möglich, den zuständigen Verwaltungsbeamten wegen Rechtsbeugung und Untätigkeit im Amt mit einer Dienstaufsichtbeschwerde zu einem grundgesetzlich gefordertem Verhalten zu zwingen?
Dass ausgebildete Justizfachangestellte lediglich mit Schreibarbeiten beschäftigt werden, halte ich für grobe Verwschwendung von Personalressourcen. Auch "Nachprüfungen" zum Zwecke der Herabstufung halte ich arbeitsrechtlich für sehr bedenklich und betrachte es als unsozialen Akt, der langfristig zu Frustration und Minderleistungen der besser qualifizierten Angestellten führen wird. Bitte helfen Sie persönlich durch Ihre Wahlentscheidung für die Liste 13 mit, die AGFG ins Abgeordnetenhaus zu bringen, damit diese skandalösen Unrechtsverfahrensweisen öffentlich gemacht und zurückgenommen werden müssen. Ich werde Sie in Ihrem Kampf um soziale Gerechtigkeit unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Gerd Oshowski