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Frage von Theo S. •

Frage an Gerd Höfer von Theo S. bezüglich Bundestag

Sehr geerhter Hr. Abgeordneter,

5.) Die Bundesrichter werden von den Parteien vorgeschlagen und vom Richterwahlausschuss gewählt. Dadurch werden „treue Parteigänger“ in diese hohen Ämter befördert.
Da bereits die Legislative und die Exekutive von den Parteien beherrscht wird, gibt es de facto keine Gewaltenteilung in der „Parteiendiktatur Deutschland“.
Frage: Was halten Sie davon, die Richter an Bundesgerichten direkt vom Volk wählen zu lassen?

6.) Die Diskussionen über die Europäische Verfassung, die Einführung des Euro und den Bonn-Berlin Umzug haben gezeigt, dass im Volk eine andere Auffassung herrscht als die der politischen Klasse.
Durch Volksabstimmungen könnte die BRD einen großen Schritt in Richtung Demokratie machen.
Frage: Wie stehen Sie zu Volksabstimmungen?

7.) Der „Fraktionszwang“ verletzt das Grundrecht. siehe GG Art.38 (1) „--Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.--“
Druck auf einen Abgeordneten auszuüben sollte Strafrechtlich verfolgt werden.
Frage: Was ist Ihre Meinung dazu?

8.) Bei der letzten Landtagswahl ist unser alter Abgeordneter nicht mehr gewählt worden, da er das Direktmandat nicht bekommen hat. Nun ist er aber über die Liste wieder in den Landtag eingezogen obwohl die Leute in offensichtlich nicht wollten.

Frage: Was halten Sie vom panaschieren und kummulieren bei Bundestagswahlen? (oder ggf. Vorwahlen, bei denen die Parteien Ihre Listen zur Wahl stellen müssen)?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

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Antwort ausstehend von Gerd Höfer
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