Gerald Heere
Gerald Heere
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Gerald Heere zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Andreas P. •

Frage an Gerald Heere von Andreas P. bezüglich Recht

sehr geehrter Herr Heere- bitte stellen Sie Ihre Haltung/Ansichten zum privaten Waffenbesitz /Waffengesetz in Deutschland dar
welche Position vertritt Ihre Partei dazu auf Bundesebene bzw. im allgemeinen ?

mfg,
Andreas Piccin

Gerald Heere
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Piccin,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Waffenrecht. Grundsätzlich kann ich Ihnen meine grundsätzliche Skepsis übermitteln, was die Frage des privaten Waffenbesitzes angeht. Da ich aber kein Fachmann in dieser Frage bin, habe ich Ihnen die Positionen unserer Fachleute in der Bundestags- und Landtagsfraktion herausgesucht, denen ich mich anschließe:

Am 1. Januar 2013 hat das nationale Waffenregister offiziell seinen Betrieb aufgenommen. Damit werden erlaubnispflichtige Waffen in Deutschland erstmals in einer zentralen Computerdatei beim Bundesverwaltungsamt dokumentiert. Das Register soll es unter anderem Polizei- und Ordnungsbehörden erlauben, die Biografie jeder behördlich gemeldeten Waffe nachzuvollziehen. Ein richtiger Schritt, ihm sollten aber weitere folgen wie die Begrenzung privaten Waffenbesitzes und die Entfernung halbautomatischer Feuerwaffen aus dem Schießsport.

Illegaler Waffenbesitz muss durch ordnungsbehördliche und polizeiliche Maßnahmen bekämpft werden. Da oft auch legale Waffen durch Diebstahl, Verlust oder Verkauf zu illegalen Waffen werden, ist auch die Zahl der legalen Waffen für dieses Ziel zu reduzieren.

Eine Gebühr für die regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit und für die Kontrolle der sicheren Aufbewahrung halten wir für erforderlich, da diese Aufgaben für die Kommunen mit einem entsprechenden Aufwand verbunden sind, der ohne eine solche Gebühr auch von der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger zu tragen wäre, die nicht im Besitz einer Waffe sind. Auch im Autoverkehr zahlt der Besitzer des Autos die Kontrolle (TÜV) selbst und nicht die Allgemeinheit.

Mit freundlichen Grüßen,
Gerald Heere