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Georgios Chatzimarkakis
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Frage von Hans-Joachim K. •

Frage an Georgios Chatzimarkakis von Hans-Joachim K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Chatzimarkakis,

dem Bundestag liegt derzeit der Entwurf eines Dienstrechtsneuregelungsgesetzes zur Beratung und Abstimmung vor. Danach soll die Altersgrenze der Beamten der Bundeswehrfeuerwehr, die fast ausschließlich dem mittleren Dienst angehören, von derzeit 60 auf 62 Jahre verlängert werden, während die der Soldaten des mittleren Dienstes auf 55 Jahre und die von Obristen und Generälen auf 62 festgelegt werden soll. Werden Sie diesem Vorhaben zustimmen oder sich dafür einsetzen, dass für die Beamten der Bundeswehrfeuerwehr auch die Altersgrenze der vergleichbaren Soldaten mit 55 Jahre eingeführt wird ?

mfg
HJ Kullmann

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Antwort von
ÖDP

Sehr geehrter Herr Kullmann,

das Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts, oder kurz Dienstrechtsneuordnungsgesetz, ist ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung gewesen, der mittlerweile verabschiedet worden ist. Die FDP-Bundestagsfraktion hat vor dessen Verabschiedung die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag dazu aufgefordert, den Gesetzesentwurf zurückzunehmen und nochmals zu überarbeiten. In ihrer Begründung sprach die FDP-Bundestagsfraktion davon, dass dieser Entwurf sein eigentliches Ziel, nämlich das Berufsbeamtentum im Bund zukunftsfest zu machen, unter anderem wegen der konzeptlosen Anhebung der Altersgrenzen verfehlt. Dieser Antrag ist jedoch abgelehnt worden.

Da dieses Gesetz den gesamten öffentliches Dienst auf Bundesebene betrifft, fällt es eindeutig in den Kompetenzbereich des deutschen Bundestags. Als Europaabgeordneter habe ich bei der Beeinflussung von Bundestagsentscheidungen nur einen geringen Einfluss.

Sollten Sie die Regelungen des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes in seiner jetzigen Form als ungerecht empfinden, steht es Ihnen als Bürger auch frei, den Rechtsweg zu nutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Jorgo Chatzimarkakis