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Georgios Chatzimarkakis
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Frage von Michael U. •

Frage an Georgios Chatzimarkakis von Michael U. bezüglich Finanzen

Als Mitglied des Ausschusses für Haushaltskontrolle sind Sie auch für die Arbeit des zur EU-Kommission gehörenden Amtes für Betrugsbekämpfung OLAF zuständig. Am 8. Juli 2008 hat das EU-Gericht erster Instanz sein Urteil (T-48/05, Pressemitteilung Nr. 47/2008, http://curia.europa.eu/de/actu/communiques/cp08/aff/cp080047de.pdf ) in der sogenannten Eurostat-Affäre gesprochen. In dieser Affäre um schwarze Kassen beim EU-Statistikamt hatte OLAF gegen den früheren Generaldirektor von Eurostat und einen seiner Direktoren ermittelt.

Nun hat das EU-Gericht die Kommission zur Zahlung von 56 000 € Schadenersatz verurteilt. OLAF, so das Gericht, hat gegen die Verteidigungsrechte der beiden Beamten verstoßen. OLAF hätte sie über die Übermittlung sie betreffender Akten an die luxemburgischen und französischen Gerichtsbehörden informieren müssen, da die Voraussetzungen für eine Ausnahme von dieser Regel nicht erfüllt waren. Unter Verstoß gegen die einschlägige Verordnung sei auch der OLAF-Überwachungsausschuss erst im Nachhinein von der Einschaltung der nationalen Justizbehörden informiert worden. Außerdem moniert das Gericht, dass gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung verstoßen worden sei.

Auf seiner Website ( http://ec.europa.eu/anti_fraud/index_de.html )behauptet OLAF, dass „alle Maßnahmen des Amts (...) ehrenhaft, unparteiisch und professionell, unter Wahrung der persönlichen Rechte und Freiheiten sowie in völliger Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften durchgeführt“ werden. Diese Aussage ist nun offenbar widerlegt.

OLAF-Generaldirektor Franz-Hermann Brüner muss sich den vom Gericht festgestellten Verstoß gegen die Rechtsvorschriften auch persönlich zurechnen lassen, denn Schreiben an die Justiz gemäß Artikel 10 (2) der einschlägigen Verordnung (EU-Amtsblatt L 136 vom 31.5.1999, S.1) müssen von ihm selbst unterzeichnet worden sein.

Welche Konsequenzen sind aus dem Urteil zu ziehen? Kann Herr Brüner nach diesem Urteil weiter im Amt bleiben?

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Antwort von
ÖDP

Sehr geehrter Herr Urnau!

Am 19.07.2008 fragten sie an, welche Konsequenzen aus dem Urteil des Gerichtes erster Instanz vom 08.07.2008 zu ziehen seien. Sie wollten wissen, ob OLAF Generaldirektor Brüner nach diesem Urteil im Amt bleiben kann.

Zunächst finde ich die Entscheidung des Gerichtes begrüßenswert, wonach EU-Beamte sich wie jeder andere EU-Bürger auch auf allgemein gültige Verteidigungsrechte und den Grundsatz der Unschuldsvermutung berufen können.

Obwohl das Gericht Rechtsverstöße von OLAF festgestellt hat, wäre eine Forderung nach einer Entbindung Herrn Brüners von seinem Amt vorschnell. OLAF ist gehalten Untersuchungsergebnisse schnellstmöglich an die nationalen Ermittlungsbehörden abzugeben. Dabei kann es aus ermittlungstaktischen Gründen wichtig sein, gewisse Ermittlungsergebnisse dem Beschuldigten nicht zukommen zu lassen. Also von einer vorherigen Anhörung abzusehen. Dass nach dem jetzigen Gerichtsurteil vor Abgabe der Ermittlungen eine Anhörung zwingend nötig ist, konnte Herr Brüner nicht wissen. Dieselbe Vorgehensweise hatte nämlich das Gericht in einem anderen Fall, bei der Ermittlung gegen Journalisten nicht beanstandet.
Ich gehe davon aus, dass OLAF im Allgemeinen und Herr Brüner im Besonderen seine Praxis den Vorgaben des Gerichts für die Zukunft anpassen werden.

Mit freundlichen Grüßen!

Jorgo Chatzimarkakis