Frage an Georgios Chatzimarkakis von Michael U. bezüglich Finanzen
Demnächst entscheiden Sie als Mitglied im Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments über die Ernennung beziehungsweise die Wiederernennung von Mitgliedern des Europäischen Rechnungshofes.
Laut EG-Vertrag werden die Mitglieder des Rechnungshofes auf sechs Jahre ernannt.
In seiner Entschließung A3-0345/92 zum Verfahren der Konsultation des Europäischen Parlaments bei der Ernennung der Mitglieder des Rechnungshofs hat das Parlament erklärt, es erscheine „nicht wünschenswert, dass ein Mitglied mehr als zwei Mandate ausüben darf.“ (siehe Ziffer 4 g) der Entschließung).
Der von der niederländischen Regierung vorgeschlagene Kandidat, Herr Maarten B. Engwirda, ist seit Januar 1996 im Rechnungshof, hat also bereits zwei Mandate absolviert.
Trotzdem ist er jetzt wieder Kandidat für eine Erneuerung seines Mandats. In einer Erklärung, die dem Berichtsentwurf über seine Ernennung beigefügt ist (Berichterstatterin Ines Ayala Sender, 2007/0815CNS vom 17. Oktober 2007), schreibt Herr Engwirda: „Ich habe die Regierung meines Landes informiert, dass ich nur noch eine halbe Amtszeit anstrebe, d.h. 3 Jahre anstatt der vollen Amtszeit von 6 Jahren. Die niederländische Regierung hat diese Bitte akzeptiert.“
Herr Engwirda hat also offenbar mit seiner Regierung eine Vereinbarung getroffen, sich über die Bestimmungen des EG-Vertrages hinwegzusetzen. Vielleicht war eine solche Vereinbarung auch die Voraussetzung, um überhaupt noch einmal vorgeschlagen zu werden.
Werden Sie einem solchen Deal zustimmen?
Wird es über die Kandidaten im Parlament eine namentliche Abstimmung geben?
Sehr geehrter Herr Urnau,
vielen Dank für Ihre Email bezüglich der Ernennung von Maarten B. Engwirda zum Mitglied des Rechnungshofes.
Die Ernennung der Mitglieder des Rechnungshofes stützt sich auf Art. 101 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments, der folgendes besagt:
1. Die als Mitglieder des Rechnungshofs ausgewählten Persönlichkeiten werden aufgefordert, vor dem zuständigen Ausschuss eine Erklärung abzugeben und Fragen der Mitglieder zu beantworten. Der Ausschuss stimmt über jede einzelne Ernennung geheim und gesondert ab.
2. Der zuständige Ausschuss gibt in Form eines Berichts mit einem gesonderten Vorschlag für einen Beschluss für jede einzelne Ernennung eine Empfehlung an das Parlament darüber ab, ob der ausgewählte Kandidat die Zustimmung erhalten sollte.
3. Die Abstimmung im Plenum findet binnen zwei Monaten nach Eingang des Vorschlags zur Ernennung statt, sofern das Parlament nicht auf Antrag des zuständigen Ausschusses, einer Fraktion oder von mindestens 40 Mitgliedern etwas anderes beschließt. Das Parlament stimmt über jede einzelne Ernennung geheim und gesondert ab und fasst seinen Beschluss mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
4. Gibt das Parlament zu einer einzelnen Ernennung eine ablehnende Stellungnahme ab, so fordert der Präsident den Rat auf, seinen Vorschlag zur Ernennung zurückzuziehen und dem Parlament einen neuen Vorschlag zu unterbreiten.
Der Haushaltkontrollausschuss hat in seiner Sitzung vom 6. November 2007 Herrn M.B. Hengwirda angehört, seine Qualifikation im Lichte der in Art. 247 Abs. 2 des EG- Vertrags und Art. 160 b des Euratom- Vertrags festgelegten Kriterien geprüft und sich in geheimer Abstimmung für die Ernennung von Herrn Maarten B. Hengwirda ausgesprochen, mit 19 Stimmen dafür und 4 Stimmen dagegen. Keines der anwesenden Mitglieder hat sich enthalten.
Das Europäische Parlament wird eine befürwortende/ablehnende Stellungnahme am 29. November 2007 geheim abgeben. Da es sich um eine Stellungnahme zu einer persönlichen Bewerbung handelt und politische Kriterien keine Rolle spielen, stimmen der Ausschuss für Haushaltskontrolle und das Plenum geheim ab.
Herr Maarten B. Engwirda ist seit März 2006 Doyen der Prüfungsgruppe III "Externe Politikbereiche" und Vorsitzender der Lenkungsgruppe "Selbstbeurteilung/Peer Review, die das Kollegium des Europäischen Rechnungshofes auf seinen Vorschlag eingeleitet hat. Um seine Arbeit fortsetzen zu können, hat Herr B. Engwirda noch eine halbe Amtszeit von 3 Jahren, anstatt der vollen Amtszeit angestrebt. Die niederländische Regierung hat seine Bitte akzeptiert und der Haushaltkontrollausschuss hat seinen geäußerten Wunsch, zwischen dem Haushaltskontrollausschuss und dem Rechnungshof - unter Wahrung der beiderseitigen Unabhängigkeit - eine strategische Partnerschaft zu begründen, unterstützt.
Die FDP unterstützt solche Praktiken nicht und wird im Plenum gegen die Ernennung von Herrn Maarten B. Engwirda abstimmen. Die FDP im EP setzt sich für klare Regeln und die Einhaltung der Kriterien bei der Ernennung der Mitglieder des Rechnungshofes ein. Wir fordern strikte Anwendung der in der Entschließung des EP zum Verfahren der Konsultation des Europäischen Parlaments bei der Ernennung der Mitglieder des Rechnungshofes enthaltenen Kriterien, insbesondere des Art. 4 g, der klar besagt: "Es scheint nicht wünschenswert, dass ein Mitglied mehr als zwei Mandate ausüben darf".
Die Antwort auf Ihre Anfrage ist mit der Abstimmung von Silvana Koch-Mehrin entstanden.
Mit freundlichen Grüssen
Jorgo Chatzimarkakis