Frage an Georgios Chatzimarkakis von Thomas G. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Chatzismarkakis,
bitte erläutern Sie mir Ihre Haltung zur Verpflichtung zu europaweiten Ausschreibungen bei der Vergabe von Wasserversorgungskonzessionen. Bitte erläutern Sie mir, was die Kommission genau beschlossen hat, wie das weitere Verfahren aussieht und in welcher Art und Weise Sie Ihre Position einbringen.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Grebenstein
Sehr geehrter Herr Grebenstein,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch.
Der Vorschlag für eine Richtlinie über Konzessionen legt einige einfache, aber grundlegende Regeln für die Gewährleistung der Transparenz bei der Vergabe von Konzessionen fest. Durch die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen kann die öffentliche Hand staatliche oder kommunale Aufgaben an Privatunternehmen übertragen. Die Richtlinie zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Unternehmen nicht nur alle Geschäftsmöglichkeiten in anderen Mitgliedstaaten nutzen können, sondern dass auch öffentliche Behörden ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis haben.
Der Vorschlag der EU-Kommission für die Konzessionsrichtlinie sieht vor, die Wasserversorgung in den Geltungsbereich der Richtlinie einzubeziehen. Im Ausschuss hat die FDP im EP aber gegen die Einbeziehung des Wassersektors gestimmt, um dem besonderen Wesen dieses Bereichs Rechnung zu tragen. Zunächst ist festzuhalten, dass die Richtlinie nur für künftige oder zu erneuernde Konzessionen gilt. Laufende Konzessionen sind nicht betroffen. Außerdem gelten die Vorschriften nach Beschluss des Binnenmarktausschusses nur für Dienstleistungskonzessionen mit einem Gesamtwert von 8 Millionen Euro oder mehr - statt 5 Millionen, wie von der EU-Kommission vorgeschlagen wurde.
Die Richtlinie sieht aber nicht vor, dass Kommunen oder Gemeinden Dienstleistungskonzessionen, z. B. für die Wasserversorgung, grundsätzlich europaweit ausschreiben müssen. Dies bedeutet, dass öffentliche Auftraggeber nicht zur Ausschreibung gezwungen werden können. Eine forcierte Privatisierung durch die "Hintertür" wird es also nicht geben. Diese Regelung gilt für alle Unternehmen, die sich zu einhundert Prozent in öffentlicher Hand befinden und den Jahresumsatz zu mindestens 80 Prozent durch Leistungen für die jeweilige Gemeinde erwirtschaften - so wie viele Stadtwerke in Deutschland.
Ausgeschrieben werden muss eine Wasserkonzession erst dann, wenn sich eine Kommune selbst entschließt, die Wasserversorgung mit Hilfe eines privatwirtschaftlichen Unternehmens zu erbringen. Für Stadtwerke gilt dies nur dann, wenn sie bereits einen privaten Partner haben oder wenn sie als "Mehrspartenunternehmen" (Strom, Gas und Wasser) das obengenannte 80-Prozent-Kriterium nicht erfüllen. Doch auch in solchen Fällen kann eine deutsche Kommune in Zukunft sicherstellen, dass keine Ausschreibungspflicht besteht, indem die Stadtwerke ihre Wassersparten ausgliedern. Um den Stadtwerken die Möglichkeit zu geben, sich entsprechend umzustrukturieren, sieht der aktuelle Kompromisstext, der am 24.1.2013 vom Binnenmarktausschuss angenommen wurde, eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2020 vor. Dann können die Stadtwerke als "verbundene Unternehmen" wie bisher ohne öffentliche Ausschreibung Konzessionen im Wassersektor erhalten. Dieser Ansatz macht Sinn - denn so wird verhindert, dass Stadtwerke, die einen beträchtlichen Teil ihres Umsatzes auf dem freien Markt erwirtschaften, in einen unfairen Wettbewerb mit privaten Unternehmen treten.
Trotz der vom Parlament erzielten Verbesserungen hat die FDP im EP über die Auswirkungen dieser Richtlinie auf die interkommunale Zusammenarbeit noch offene Fragen. Insbesondere halten wir das Kriterium der "echten Zusammenarbeit" für zu vage formuliert. Deshalb behalten wir uns vor, gegebenenfalls in der Endabstimmung im Parlament gegen den Bericht zu stimmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Jorgo Chatzimarkakis