Frage an Georg Nüßlein von Christoph W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Nüßlein,
aus aktuellem Anlass möchte ich Sie nach Ihrer Meinung fragen, zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen den Chefredakteur von CORRECTIV, Herrn Oliver Schröm.
Diesem wird „Anstiftung zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen” nach §17 UWG (Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb) vorgeworfen. Es handelt sich dabei um den ersten bekannten Fall, bei dem dieser Paragraph auf einen Journalisten angewandt wird.
Demgegenüber verlaufen die Ermittlungen gegen die Verantwortlichen des sogenannten Cum-Ex-Skandals, der durch die Herrn Schröm zur Last gelegten Recherchen erst ans Tageslicht kam, nach meiner Kenntis wenig aussichtsreich.
In der Gesamtbetrachtung könnte der Eindruck entstehen, dass Gesetzgeber und Justiz den Wirtschaftsverbrechern nicht wirkungsvoll entgegentreten, während gegen die Überbringer unliebsamer Nachrichten mit aller Härte des Gesetzes vorgegangen wird um diese und gleichgesinnte in Zukunft vor ähnlichen Enthüllungen abzuschrecken.
Was denken Sie, könnten Sie als MdB tun, um hier dem Rechtsempfinden "des Bürgers" näher zu kommen?
Mit freundlichen Grüßen
C. W.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Verständnis, wenn sich Herr Dr. Nüßlein MdB nicht an dem Internet-Portal "abgeordnetenwatch.de" beteiligen möchte. Mit Blick auf teils persönlich geprägte Belange der Bürgerinnen und Bürger und zur Wahrung der gebotenen Vertraulichkeit zieht es der Abgeordnete vor, mit den Petenten in einen persönlichen Dialog zu treten.
Gern kann sich Herr W. über die E-Mail-Adresse "georg.nuesslein@bundestag.de" direkt an Herrn Dr. Nüßlein MdB wenden. Herr W. erhält dann schnellstmöglich eine persönliche Antwort des Abgeordneten.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Christiane Röll
Büro Dr. Georg Nüßlein MdB