Frage an Georg Nüßlein von Heike M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Nüßlein,
ich sehe, dass Sie Fragen, die an dieser Stelle an Sie gestellt werden, häufig unbeantwortet lassen. Zur Begründung führen Sie an, Ihnen sei eine persönliche Korrespondenz lieber. Trotzdem möchte ich eine Frage an Sie richten und Sie freundlich bitten, sie auch an dieser Stelle öffentlich zu beantworten, da sich sicher viele Bürger für diese Antwort interessieren.
Ende Mai war im Bundestagsplenum eine Debatte zum Thema "Keine Toleranz gegenüber Korruption" angesetzt. Die Debatte fand aber nicht statt - warum nicht? - stattdessen wurden die Redebeiträge schriftlich eingereicht. Ich finde diese Verfahrensweise demokratisch fragwürdig. Bundestagsprotokolle nachlesen zu müssen, um sich zu informieren - das ist nicht bürgernah.
Ich habe mir dann die Mühe gemacht und nachgelesen, was Sie zu dem Thema zu sagen (zu schreiben) haben. Sie beteuern: "Die Bekämpfung von Korruption ist sowohl im nationalen als auch im internationalen Rahmen ein außerordentlich wichtiges Anliegen."
Tatsache ist aber, dass Deutschland die internationalen Vorgaben der UN-Konvention gegen Korruption nicht erfüllt, da die bestehenden strafrechtlichen Regelungen zur Abgeordnetenbestechung unzureichend sind. Um Ihre oben zitierte Aussage glaubwürdig erscheinen zu lassen, ist es für Sie als Politiker nicht naheliegend, bei sich selbst anzufangen und dafür zu sorgen, dass die Strafnorm der Abgeordnetenbestechung nach § 108e StGB verschärft wird?
Mit freundlichen Grüßen,
Heike Mayer
Sehr geehrte Frau Mayer,
vielen Dank für Ihre Email vom 15. Juni 2008. Ich würde Sie bitten, daß Sie mir Ihre Frage auf dem direkten Wege stellen, da ich meine Korrespondenz mit Bürgern konsequent nicht über ein Portal wie "abgeordentenwatch", sondern lieber persönlich führen möchte. Die näheren Hintergründe, weshalb ich die Korrespondenz über das Portal "abgeordnetenwatch" eingestellt habe, finden Sie auf "abgeordnetenwatch.de" in meiner Antwort vom 17.9.07 an Frau Kollmannsberger.
Ich bitte Sie daher darum, mir Ihre Adress- bzw. Kontaktdaten zukommen zu lassen. Ich werde Ihnen dann schnellst möglich antworten und Sie können die Antwort jederzeit gerne veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Georg Nüßlein