Frage an Georg Nüßlein von Werner M. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Nüßlein,
im Laufe dieses Sommers wurde der Unterhaltsbeitrag nach der sog. "Düsseldorfer Tabelle" von Vätern für ein Kind einer alleinerziehenden Mutter von 199,-- € auf 196,-- € g e k ü r z t . Die Begründung war: Allgem. Absenkung des Preisniveaus. Sagen Sie mir bitte, wer dieses unglaubliche Unrecht "verbrochen" hat!
Sind Sie nicht auch der Meinung, dass dies in unserer heutigen Zeit mit unglaublich raschem Preisanstieg gerade in lebensnotwendigen Bereichen einer Verhöhnung dieses Personenkreises (Mutter mit Kind) gleichkommt? Wie sieht der entsprechende "Warenkorb" aus, der dafür maßgebend herangezogen wurde? Können Sie ruhigen Gewissens diese Maßnahme mittragen? Ist dieser Stelle, die dies zu veranworten hat, denn überhaupt bewußt, was für ein Kleinkind erforderlich ist? Sind Nahrungsmittel (Brot, Wurst, Milch, Butter ....) und auch Windeln -dies sind nunmal gewisse Hauptausgaben- denn billiger geworden? Oder wurden Mieten für Wohnraum und dazugehörigen Ausgaben für Betriebskosten (der Heizölpreis hat sich fast verdoppelt) denn günstiger?
Ich kann nur hoffen, dass dieser Fehler genau so schnell wieder korrigiert wird wie er verursacht wurde!
Mit freundlichen Grüßen
Werner Mayer
P.S.: Ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie diese Mail auch an unsere Ministerin Frau von der Leyen weiterleiten würden und ich auch von "höchster Zuständigkeit" eine Antwort erhalten würde.
Sehr geehrter Herr Mayer,
vielen Dank für Ihre Email vom 13.11.2007. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir Ihre Frage auf dem direkten Wege stellen würden, da ich meine Korrespondenz mit Bürgern auch weiterhin nicht über ein Portal wie "Abgeordentenwatch", sondern lieber persönlich führen möchte. Ich bitte Sie daher darum, mir Ihre Frage per Email ( georg.nuesslein@bundestag.de ) oder per Post (Deutscher Bundestag, Dr. Georg Nüßlein, Platz der Republik 1, 11011 Berlin) zukommen zu lassen. Ich werde Ihnen dann schnellstmöglich antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Georg Nüßlein