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Georg Nüßlein
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Frage von Alexandra S. •

Frage an Georg Nüßlein von Alexandra S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Nüßlein,

die derzeitige gesellschaftliche und politische Entwicklung durch die Diskussion über die Einführung einer Masernimpfpflicht beschäftigt mich sehr.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat sich bereits 2016 im Rahmen der Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 019/06 mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Impfpflicht beschäftigt.
In dieser Ausarbeitung (S. 5-6) ist festgehalten, dass eine generelle Impfpflicht mit dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nicht vereinbar ist: „In der Abwägung [beider Positionen] sind außerdem die Schwere der Gefahr sowie die Wahrscheinlichkeit einer Infektion zu berücksichtigen. [...] Im Falle einer Maserninfektion beträgt die Sterblichkeit in Deutschland laut RKI dagegen nur 0,1 Prozent. [...] Ergibt die Abwägung im Ergebnis nur ein geringes Risiko, dürfte eine generelle Impfpflicht ein Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art 2 Abs. 2 GG darstellen, der verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen wäre.“
Wie begründen Sie es, dass drei Jahre nach dieser Ausführung des Wissenschaftlichen Dienstes eine Masernimpfpflicht (und gleichzeitig durch den Kombinationsimpfstoff auch eine für Mumps, Röteln und ggf. sogar Windpocken) eingeführt werden soll? Wie ist das verfassungsrechtlich zu rechtfertigen?

Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Schirm

https://www.bundestag.de/resource/blob/413560/40484c918e669002c4bb60410a317057/wd-3-019-16-pdf-data.pdf

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Verständnis, wenn sich Herr Dr. Nüßlein MdB nicht an dem Internet-Portal "abgeordnetenwatch.de" beteiligen möchte. Mit Blick auf teils persönlich geprägte Belange der Bürgerinnen und Bürger und zur Wahrung der gebotenen Vertraulichkeit zieht es der Abgeordnete vor, mit den Petenten in einen persönlichen Dialog zu treten.

Gern kann sich Frau S. über die E-Mail-Adresse "georg.nuesslein@bundestag.de" direkt an Herrn Dr. Nüßlein MdB wenden. Frau S. erhält dann schnellstmöglich eine persönliche Antwort des Abgeordneten.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Christiane Röll

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.