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Georg Nüßlein
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Frage von Hubert Z. •

Frage an Georg Nüßlein von Hubert Z. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Nüßlein,

die AFD hat sich in der Transplantationsdebatte für gesetzliche Änderungen ausgesprochen, insbesondere was die Qualifikation des Personals, die Effizienz der Strukturen und die Transparenz des gesamten Handlungs- und Prozessablaufs etc. betrifft.

Die SZ berichtet am 18.02.2014 von einem Mitarbeiter eines Konsiliarteams, der schon im Jahr 2004 festgestellt hatte, wie häufig Ärzte Menschen fälschlicherweise für tot erklären. In rund 30 Prozent der Fälle konnte ein Zweitgutachter zur Hirntodfeststellung, die Diagnose seiner Kollegen nicht bestätigen.

Weiter wird berichtet, dass in deutschen Krankenhäusern Patienten oft fälschlicherweise für Hirntod erklärt werden. DSO-Mitarbeiter nehmen die falsche Diagnostik einfach hin und leiten die Organspende ein", sagte ein Insider der SZ. Eine frühere DSO-Mitarbeiterin bestätigt dies: "Den Mut, sich mit den Fachärzten anzulegen, haben die wenigsten", sagt sie. Laut dem Artikel wurden in mehreren der SZ vorliegenden Fällen der Hirntod bestimmt, obwohl die Patienten gerade erst mit starken Schmerzmitteln wie Sufentanil oder Propofol betäubt worden waren. Diese müssen aber zum Beispiel bei der Diagnose zwingend ausgeschlossen sein.
Die Ausbildung der Ärzte hat ein starkes Qualitätsdefizit", sagt der Transplantationschirurg Gundolf Gubernatis, der früher geschäftsführender Arzt der DSO war. Dabei sei die Verlässlichkeit doch unabdingbar: "Tot oder nicht tot - keine andere Feststellung in der Medizin verlangt doch so viel Genauigkeit", sagt er.
https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/falsche-todesdiagnosen-in-krankenhaeusern-aerzte-erklaeren-patienten-oft-faelschlich-fuer-hirntot-1.1891373

Wurden Konsequenzen im strafrechtlichen Bereich aus den Schilderungen abgeleitet?
Sind die Forderungen der AFD geeignet, dieses jegliches Vertrauen in die Transplantationsmedizin zerstörende Gebahren, zu beenden?
Wurden die Forderungen der AFD (s.o.) als Gesetz beschlossen, falls nein, warum nicht?

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Verständnis, wenn sich Herr Dr. Nüßlein MdB nicht an dem Internet-Portal "abgeordnetenwatch.de" beteiligen möchte.

Mit Blick auf teils persönlich geprägte Belange der Bürgerinnen und Bürger und zur Wahrung der gebotenen Vertraulichkeit zieht es der Abgeordnete vor, mit den Petenten in einen persönlichen Dialog zu treten.

Gern kann sich Herr Z. über die E-Mail-Adresse "georg.nuesslein@bundestag.de" direkt an Herrn Dr. Nüßlein wenden. Er wird dann schnellstmöglich eine persönliche Antwort erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Christiane Röll

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.