Frage von Christoph P. • 14.09.2008
![Georg Liebl Portrait von Georg Liebl](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/foto_von_georg_liebl_klein_mit_auschnitt_2d_02_2017.jpg?itok=wxchD068)
Antwort von Georg Liebl DIE LINKE • 14.09.2008
(...) Zu Recht gibt es in Deutschland ein Jugendstrafrecht, weil Jugendliche (14 Jahre bis 18 Jahre) so sieht es der Gesetzgeber , noch nicht wie Erwachsene (ab 18 Jahren) beurteilt werden sollen. Der Aspekt der Erziehung spielt hier noch eine Rolle. (...)