Wie stehen Sie und die CDU zu einer Einführung der Pauschalen Beihilfe auf Bundesebene?
Sehr geehrter Herr Dr. Kippels, wie stehen Sie und die CDU zu einer Einführung der Pauschalen Beihilfe auf Bundesebene? Im Wettbewerb mit den Ländern um Fachkräfte hat der Bund aktuell das Nachsehen. In den meisten Bundesländern gibt es bereits die Pauschale Beihilfe oder eine Einführung ist alsbald geplant. Ich kenne Menschen, die sich wegen der fehlenden Pauschalen Beihilfe gegen eine Stelle im Bund entschieden haben. Es gibt viele Gründe für den Verbleib in der GKV wie z. B. Vorerkrankungen. Denn leider kann es bei Vorerkrankungen auch im Rahmen von PKV-Öffnungsaktionen zu Risikozuschlägen oder Ausschlüssen von wichtigen Zusatzbausteinen kommen, wodurch der Leistungsumfang schlechter ausfallen kann als in der GKV. Eine echte Wahlfreiheit besteht insoweit nicht. Wer zahlt schon frewillig den hohen GKV-Beitrag (ohne AGer Anteil), wenn es echte Alternativen gäbe? Werden Sie sich - wie kürzlich auch vom Petitionsausschuss angeregt – für die Beseitigung dieses Problems einesetzen?

Sehr geehrte Frau S.,
Vielen Dank für Ihre Anfrage zur Einführung der pauschalen Beihilfe auf Bundesebene. Die CDU lehnt diesen Vorschlag aus mehrren Gründen ab. Gerne will ich Ihnen diese erläutern.
Die Einführung einer pauschalen Beihilfe könnte als Schritt in Richtung einer Bürgerversicherung interpretiert werden, die wir entschieden ablehnen. Wir sind der Ansicht, dass das bewährte duale System aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung erhalten bleiben sollte, um eine hochwertige medizinische Versorgung sicherzustellen.
Das deutsche Beamtentum hat des Weiteren eine lange Tradition und basiert auf besonderen Prinzipien, einschließlich des Dienst- und Treueverhältnisses zwischen Staat und den Beamten. Die aktuelle Beihilferegelung ist ein integraler Bestandteil dieses Systems und basiert auf der gesteigerten Fürsorgepflicht der Dienstherrin oder des Dienstherren. Damit trägt es den spezifischen Bedürfnissen und Verpflichtungen der Beamtinnen und Beamten Rechnung.
Darüber hinaus könnte die Einführung einer pauschalen Beihilfe erhebliche finanzielle Auswirkungen haben und verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen. Zudem könnte sie die Attraktivität des Beamtentums beeinträchtigen, da die derzeitige Beihilferegelung ein wichtiger Faktor bei der Gewinnung und langfristiger Bindung von Fachkräften ist.
Letztlich ist zu beachten, dass die pauschale Beihilfe bislang nur in wenigen Bundesländern eingeführt wurde. Die bisherige Nutzung dieser Option ist daher begrenzt. Wir sehen, dass nur relativ wenige Landesbeamte von der Möglichkeit Gebrauch machen eine pauschale Beihilfe auch für eine Versicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherungen zu wählen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Georg Kippels MdB