Sollen Nahrungsergänzungsmittel strenger reguliert werden?
Sehr geehrter Herr Kippels,
sollten Nahrungsergänzungsmittel strenger reguliert werden, damit die Sicherheit der Verbraucher besser gewährleistet ist?
Sehr geehrter Herr K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Nahrungsergänzungsmittel (NEM).
Eine strengere Regulierung der NEM ist meines Erachtens unabdingbar, gerade angesichts der Tatsache, dass diese rechtlich als Lebensmittel betrachtet werden und somit keiner gesetzlichen Zulassung unterliegen.
Zudem gibt es in der NEM-Verordnung bislang keinerlei Festlegungen zu zugesetzten Stoffen und deren Höchstmengen. Besonders vor dem Hintergrund, dass eine Einstufung und Prüfung der Produkte, resp. deren Wirksamkeit und Sicherheit durch die Lebensmittelbehörden der Länder aufgrund mangelnder Kapazitäten nur stichprobenartig erfolgt, ist dies aus gesundheitspolitischer Sicht nicht akzeptabel. Problematisch ist in diesem Zusammenhang dann natürlich auch die Überwachung von Produkten, die über die sozialen Medien wie Facebook, Instagram, Tiktok etc. vertrieben werden. Kurzgesagt reichen die bestehenden Regelungen noch lange nicht aus, um hier von einem verantwortungsvollen Umgang mit NEM reden zu können.
Bereits in der letzten unionsgeführten Legislaturperiode haben wir uns als Unionsfraktion mit dem Thema befasst und uns hierbei deutlich für eine stärkere Regulierung im Sinne einer Höchstmengenregelung ausgesprochen.
Insbesondere im Antrag vom 20. April 2021, „Gesundheitlichen Verbraucherschutz bei Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln verbessern“, (BT-DS 19/28783 https://dip.bundestag.de/vorgang/gesundheitlichen-verbraucherschutz-bei-nahrungserg%C3%A4nzungsmitteln-und-angereicherten-lebensmitteln-verbessern/276915 )wurde die BReg von uns aufgefordert, sich auf EU-Ebene in die Arbeiten zur Regulierung von NEM und angereicherten Lebensmitteln aktiv einzubringen.
Inwieweit sich hierbei auf europäischer Ebene zeitnah etwas tun wird, steht in den Sternen. Denn obwohl auf EU-Ebene derzeit für diese Stoffe Höchstgehalte erarbeitet werden, ist eine Prüf- oder Zulassungspflicht von Nahrungsergänzungsmitteln im EU-Recht nicht vorgesehen.
Letztendlich obliegt es nun -im Hinblick auf die grundgesetzliche Kompetenzordnung der zuständigen Länderbehörden- der Ampelregierung, in diesem Bereich endlich tätig zu werden, statt die Verantwortung weiter auf EU-Ebene zu schieben. Ob dies der Bundesregierung jedoch gelingt, darf -angesichts der vielen aktuell offenen Baustellen, derer die Ampel einfach nicht Herr wird- bezweifelt werden.
Wir als Unionsfraktion werden uns im Rahmen unserer Möglichkeiten als Oppositionspartei weiterhin für eine strengere Regulierung von Nahrungsergänzungsmitteln einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Georg Kippels