Frage an Georg Kippels von Bernd D. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Kippels,
die zügige und differenzierte Beratung des Gesetzentwurfs zur Organspende im Ges.ausschuss freut mich sehr! Es wäre mir ein Anliegen, dass auch das Thema der zentralen Registrierung der Entscheidung der Bürger einbezogen würde.
Dieses Thema ist in jedem Fall wichtig, ganz unabhängig davon, ob es eine Entscheidungs- oder eine Widerspruchslösung geben wird! In der Antwort auf meine Frage hierzu präzisierte Frau Baerbock ihren Vorschlag: Bei der Befragung der Bürger durch die Bürgerämter sollen die Bürger Informationsmaterial und einen Code bekommen, mit dem sie am eigenen PC ihren Willen registrieren könne. Außerdem soll für die Hausärzte eine Beratungsziffer Organspende eingeführt werden.
Die beiden Hauptprobleme des Baerbock-Vorschlages werden so nicht gelöst: Es dauert 10 Jahre, bis alle Bürger befragt wurden oder einen Code bekommen haben, und die in Deutschland versicherten ca. 4,5 Mill. Ausländer werden nicht erfasst.
Wäre es nicht besser, die Einrichtung des Registers der Bundesärztekammer zu überlassen und die Eintragung der Patienten in das Register den Hausärzten plus evtl. Facharztinternisten, wobei die Registrierung dann Teil der neuen Beratungsleistung der Ärzte zur Organspende wäre? Ärztekontakte sind häufiger und niedrigschwelliger als Besuche in Bürgerämtern. Außerdem kommen nicht alle Bürger mit dem Internet zurecht.
Wichtig wäre es meiner Meinung nach auch, dass im Falle einer – von mit lebhaft gewünschten -Widerspruchsregelung die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger genauso registriert und respektiert wird wie ein „Nein“, also von Angehörigen nicht verändert werden kann.
Wie ist Ihre Haltung zur zentralen Registrierung und ihren Problemen? Würden Sie eine Behandlung des Themas im Ges.Ausschuss noch vor der Entscheidung über die Widerspruchslösung unterstützen?
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Meyer
Sehr geehrter Herr Meyer,
zunächst darf ich anmerken, dass ich ihr Interesse an der Thematik "Organspende" sehr begrüße. In der Tat ist es heute so, dass jährlich immer noch bis zu 10.000 Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan warten. Verfügbar hingegen sind nur bis zu 800 Organen, was zur Folge hat, dass täglich 2-3 Menschen sterben. Erfreulicherweise ist zwar die Anzahl der Organspenderausweise in den letzten Jahren angestiegen. Allerdings würden viel mehr Bürgerinnen und Bürger sich für eine Organspende bereit erklären, wenn sie direkt beim Behördengang darauf angesprochen werde. Im Gegensatz zu den vorhandenen Ausweisen von ca. 36% der Bevölkerung, würden sich nach eigenem Bekunden 81 % zur Spende bereit erklären.
In zunehmendem Maße spielt die Digitalisierung nun auch im gesundheitlichen Bereich eine sehr große Rolle. Sie vereinfacht den Kontakt zwischen den Ärzten und eröffnet ganz neue Möglichkeiten des Informationsaustausches. Der Datenschutz und die Privatsphäre stellen in unserem Staat hierbei eines der höchsten Güter dar, weshalb dafür gesorgt werden muss dass sie uns weiterhin erhalten bleiben. Dementsprechend wird beim Erstellen einer solchen Datenbank immens auf den Schutz der Bürgerinnen und Bürger geachtet werden müssen.
Natürlich ist uns bewusst, dass nicht jeder mit dem Internet vertraut ist. Deshalb gibt es auch die Möglichkeit, sich auch ohne Internet für den Organspenderausweis zu registrieren bzw. in "Papierform" mitzuführen. Aber auch hier wird immer nach Verbesserungsmöglichkeiten gesucht müssen, um mehr Berührungspunkte zu finden und damit die Anzahl der Spender zu erhöhen.
Abschließend noch einige Anmerkungen zur Widerspruchsregelung: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht wirkt auch post mortal, also auch nach dem Tode. Der Mensch wird durch den Tod aufgrund der Nachwirkung des Grundrechtsschutzes nicht zum Objekt, d.h. hat eine Person zu seiner Lebenszeit der Organspende zugestimmt oder sie abgelehnt, gilt diese Entscheidung weiter und steht Dritten nicht zur Disposition. Allerdings ist es auch oft unumgänglich auf Dritte als Informationsquelle zur Ermittlung des wahren Willens des Verstorbenen zurückzugreifen. Dies würde bei eine Regelung, bei der die Entscheidung klar ermittelt werden kann, weitestgehend entbehrlich. Die Belastung durch die Widerspruchslösung besteht deshalb in erster Linie darin, sich mit dem Thema einmal auseinandersetzen zu müssen. Ob dies als zumutbar eingestuft werden kann, wird die Güterabwägung zwischen den kollidierenden Grundrechtsnormen ergeben. Hierzu sind noch intensive Bewertungen vorzunehmen. Die Grundsatzdebatte, die noch geführt wird, wird dazu wertvolle Anhaltspunkte liefern.
Natürlich ist die Thematik "Organspende" ein langwieriger Prozess allerdings sind wir meiner Meinung nach auf einem guten Weg um mehr Menschen eine zweite Chance zu geben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Georg Kippels, MdB