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Georg Kippels
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Frage von Ralf S. •

Frage an Georg Kippels von Ralf S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Kippels,
ich möchte bei meiner Gemeinde einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen. Personalausweis und Reisepass besitze ich, doch hier wird nur meine Identität bestätigt jedoch nicht meine Staatsangehörigkeit. Die Gemeinde verweigert mir die Urkunde. Ist dies rechtens und welche nächsten Schritte sollte ich unternehmen?
Mit freundlichem Gruß
R. S.

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Sehr geehrter Herr S.,

tatsächlich wird ein Staatsangehörigkeitsausweis nur dann ausgestellt, wenn ausnahmsweise das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit festzustellen ist, also wenn ein sachliches Interesse daran besteht. In der Regel stellt die Geburtsurkunde in über 85 % der Fälle das eigentliche Dokument zum Nachweis deutscher Staatsangehörigkeit dar. Ebenso bezeugt der Reisepass die juristische Vermutung der Staatsangehörigkeit, da dieser an die Voraussetzung des Nachweises z.B. der Geburtsurkunde gebunden ist.
Ein Sachgrund für die Beantragung des Staatsangehörigkeitsausweises wäre z.B. gegeben, wenn von deutschen öffentlichen Behörden die deutsche Staatsangehörigkeit bestritten wird oder in sonstiger Weise unsicher ist.
Bei Personen, die seit Geburt als deutsche Staatsangehörige behandelt werden fehlt das sachliche Interesse. Das bloße Besitzinteresse eines Staatsangehörigkeitsausweis stellt ebenfalls keinen Sachgrund dar.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen gedient zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen

Dr. Georg Kippels, MdB

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